Buschenschanken dürfen notfalls auch fremden Wein verkaufen
Buschenschanken, die bis dato nur selbst hergestellten Wein verkaufen können, dürfen in Zukunft auf fremden Wein zurückgreifen. "Wenn die Ernte witterungsbedingt zu gering ist und der Winzer nicht genug eigenen Wein hat, soll er bis zu 1.500 Liter oder 2.000 Kilo Trauben pro Hektar zukaufen dürfen", kündigte Agrarlandesrätin Verena Dunst bei einem Pressegespräch in Heiligenbrunn eine Änderung des Buschenschankgesetzes für den Herbst an.
Damit könne auf Ernteausfälle, wie sie für heuer nach den schweren Frühjahrsfrösten zu erwarten sind, reagiert werden, so Dunst. Der zugekaufte Wein könne aus allen österreichischen Weinbauregionen sein.
Bäuerliche Buschenschanken sollen künftig auch als Nahversorger deklariert werden können, sagte Dunst. Damit wären dort auch der Verkauf von Lebensmitteln oder ein Café-Ausschank denkbar.
Für das novellierte Weingesetz, das die Deklaration des Uhudlers als Obstwein vorsieht, sei mittlerweile die Notifikation aus Brüssel eingetroffen, berichtete Dunst weiter. Damit sei gewährleistet, dass die neue Regelung EU-rechtlich auch hält.
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