Diskussion
Haller Stadtpolizei mit Ablaufdatum?
Einst war die Haller Stadtpolizei mit vier Mann besetzt, 2022 sind es nur mehr drei Personen. Immer wieder steht das Organ der Stadt, das unter anderem den ruhenden Verkehr überwacht, in der Kritik.
HALL. Der Haller Bürgermeister ist zwiegespalten. Einerseits ist die Haller Stadtpolizei ein wichtiges Instrument für die Kontrolle der Gemeinde, andererseits frisst sie Geld (die genauen Zahlen wurden angefragt und werden von der Gemeinde noch nachgereicht) und ist auch nicht effizient genug.
Obendrauf steht sie ständig in der Kritik. BürgerInnen beschweren sich, dass dort, wo die Kontrolle wirklich notwendig wäre – bei zugeparkte Bushaltestellen, Einfahrverbote, Tonnenbeschränkungen, etc – nicht ausreichend getan wird.
Pensionierungen als natürlicher Abbau
Ein subjektives Gefühl, wie der für die Stadtpolizei zuständige Bürgermeister Christian Margreiter erklärt. Schließlich können die drei Personen nicht gleichzeitig überall sein. "Wenn man das Problem vor der Haustür hat, wünscht man sich natürlich, dass 24 Stunden kontrolliert wird", erklärt Margreiter. Damit spricht einen der vielen Kritikpunkte an: Die Stadtpolizei ist lediglich von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr im Dienst.
Das Auflösen der Stadtpolizei – wie es gerade laut Gerüchten angedacht ist – ist vorerst kein Thema. "Aber auch das Gegenteil stimmt nicht ganz", sagt Margreiter.
Aktuell sind drei Personen bei der Stadtpolizei beschäftigt. Bis Ende 2025 gehen alle in Pension. Erst dann soll das Schicksal der Stadtpolizei entschieden werden, und zwar in einem Konsens der Fraktionen. Der vierte Mitarbeiter, der kürzlich in Pension gegangen ist, wurde bisher nicht nachbesetzt. Was sicher ist, dass für die Aufrechterhaltung der Stadtpolizei finanzielle Mittel benötigt werden, die es erstmal aufzutreiben gilt.
Stadtpolizei Hall
Die Haller Stadtpolizei wurde in der Zeit des damaligen Bürgermeister Dr. Josef Posch (Bürgermeister von 1967 bis 1997) installiert. Sie fällt in die Kategorie Gemeindewachkörper, dessen Aufgabe im Bundesverfassungsgesetz geregelt ist. Tirolweit gibt es zirka 40 PolizistInnen, die in diesem Aufgabengebiet tätig sind (in den Bundesländern gibt es nur in Vorarlberg mehr). Die MitarbeiterInnen sind ausgebildete ExekutivbeamtInnen, die jedoch der Gemeinde und nicht der Polizei unterstellt sind. Die Einnahmen, die durch die Stadtpolizei – zum Beispiel in Form von Strafen – erwirtschaftet werden, fließen zwar in den Topf der Bezirkshauptmannschaft, wird aber aliquot für Strafeinnahmen bezüglich des ruhenden Verkehrs refundiert.
In Hall ist die Stadtpolizei für die Kontrolle in folgenden Fällen verantwortlich:
- Feuerwehrzonen
- Kurzleinen- und Hundekotaufnahme
- Gesundheitsschutzverordnung
- Grün- und Parkanlagen und Spielplätze
- Automaten
- Müllabfuhr
- Lärmschutz
- Taubenfütterung/Nistplatzverbot
- Landespolizeigesetz
- Tiroler Baulärm Verordnung
- Parkabgabe
- Marktverordnung
- Garagen- und Stellplatzverordnung
- Wohnstraßen Verordnung
- Aufstellungsverordnung
- Kurzparkzone Schönegg
- Beförderung Kinder – Kraftfahrzeuggesetz
- Unterbringungsgesetz
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