Kalkkögel-Gutachten mit vielen "Wenn und Aber"

Bgm. Rudolf Nagl aus Axams sieht die Gutachten als weiteren Schritt in Richtung Brückenschlag!
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Landtagspräsident DDr. Herwig van Staa präsentierte heute die mit Spannung erwarteten Ergebnisse der Gutachten zum Thema "Brückenschlag". Zusammengefasst gibt es einen Schluss: Es gibt positive und negative Schlussfolgerungen – aber da wie dort existieren noch viele Fragezeichen. "Das ist eine politische Entscheidung, die Gutachten können nur eine Entscheidungshilfe sein", gab sich van Staa entsprechend unverbindlich über die Aussagekraft.

Wirtschaftlichkeit gegeben

Das Gutachten hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit sei positiv, enthalte aber besonders viele Wenn und Aber, so der Landtagspräsident. Außerdem würde die Schlussfolgerung auch den Passus "vorbehaltlich, die Unterlagen geben die Realität wieder" enthalten.
"Aus seilbahntechnischer Sicht ist das Projekt ausführbar", fasste van Staa das Ergebnis des Verkehrsgutachtens zusammen, was aber nicht weiter überraschend war.

Schutzzweck

Betreffend der Frage, ob bei einer Realisierung des Projekts geltendes Recht verletzt würde, liegt ein Gutachten von Prof. Dr. Anna Gamper vom Institut für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Uni Innsbruck vor. Es gäbe "starke verfassungsrechtliche Bedenken", so die Expertin. Allerdings wäre eine Naturschutzgesetzänderung durch eine geänderte Textierung möglich, wenngleich sich dies sehr kompliziert gestalten würde. Hinsichtlich der Alpenkonvention wurde erwähnt, "dass Eingriffe möglich sind, wenn der Schutzzweck des Ruhegebietes nicht verletzt wird!" Das macht die Sache nicht einfacher: Der Schutzzweck wird nämlich laut Aussagen nicht in der Alpenkonvention definiert, sondern in den Verordnungen des Naturschutzgesetzes. Wie dies zu werten ist bzw. welche rechtlichen Auswirkungen sich daraus ergeben, wird möglicherweise weiter zu erheben sein.

Veröffentlichung der Gutachten

LH Günther Platter wurde über die Ergebnisse bereits informiert, sämtliche Gutachten bereits an die Regierungsmitglieder sowie an die Klubobleute übermittelt, die sich mit den Ergebnissen jetzt auseinandersetzen werden.
Die Expertisen sollen aber keine politischen Geheimpapiere bleiben, so DDr. Herwig van Staa. Vielmehr sollen die Gutachten möglichst vollständig ins Internet (www.tirol.gv.at./landtag) zur öffentlichen Einsicht gestellt werden. Über die rechtliche Situation betreffend der Kundmachung einiger "streng vertraulich" zur Verfügung gestellter Unterlagen wird derzeit beraten.

Nagl: "Kein K.O. für Brückenschlag"
„Wir sehen in den uns zur Zeit bekannten Prüfergebnissen nach einer juristischen Analyse absolut kein K.O. des Brückenschlag sondern vielmehr eine Bestätigung unseres Weges. Wenn es einzelne Punkte gibt, die nachzubessern sind, dann kann dies jederzeit stattfinden. Jedenfalls wurde bestätigt, dass der Brückenschlag wirtschaftlich sinnvoll, tourismus-strategisch notwendig und auch technisch umsetzbar ist“, stellt dazu der Obmann des Planungsverbandes Westliches Mittelgebirge Rudolf Nagl fest. „Ich werde weiterhin auf die Zusagen und Versprechen unseres Landeshauptmanns und von Klubobmann Jakob Wolf bauen und diese daran angemessen erinnern“, fügt der Axamer Bürgermeister an.

Leitgeb: "GO für Brückenschlag"

Auch im Stubai sieht der Obmann den Planungsverbandes die Ergbnisse als „GO“. BGM Manfred Leitgeb: „Es ist gut, dass unser Weg bestätigt wurde. Nun nach einem Haar in der Suppe zu suchen, ist unangemessen und nicht statthaft. Es ist an der Zeit, Zusagen einzuhalten und Versprechen wahr werden zu lassen.“
Zu einzelnen Punkten wie der Formulierung des Gesetzesänderungsvorschlages fügen Leitgeb und Nagl an: „Hier handelt es sich um einen Vorschlag, es gibt dazu aber auch einen Vorschlag von der Wirtschaftskammer Tirol. Die politische Willensbildung ist hier durchaus in der Lage einen Weg zu finden, der alle juristischen Rahmenbedingungen erfüllt. Wir werden weiter auf Erfüllung der Zusagen pochen und stehen Landeshauptmann Platter selbstverständlich bei der Lösungsfindung zur Verfügung.“

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