65-Jähriger raubte trotz Lottogewinn Banken aus

Am Landesgericht in St. Pölten fasste der 65-Jährige eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren aus. | Foto: Probst
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ST. PÖLTEN (ip). Wütend darüber, dass sein Lottogewinn in Höhe von 46.000 Euro noch nicht auf seinem Konto war, stürmte der 65-jährige Johann Z. Anfang September 2013 in die Raiffeisenbank in der St. Pöltner Josefstraße.
„Um die letzten 15 Euro hab ich mir eine Spielzeugpistole gekauft“, gestand der bereits dreimal wegen Raubüberfällen inhaftierte Mann. Mit der täuschend echt aussehenden Waffe und vermummt forderte er von der Bankangestellten, die damit zum zweiten Mal Opfer eines Bankraubes wurde, Geld. „I tu nix, i will nur das Geld“, beschwichtigte er die Angst seines Opfers. Mit 13.450 Euro flüchtete er über Wiener Neustadt ins Burgenland und schließlich nach Pörtschach in Kärnten, wo er sich eine Wohnung einrichtete.

Festnahme in Pörtschach

„Dann habe ich 14 Monate gewartet, dass die Polizei kommt“, gab der Angeklagte reuig zu. Mit Glückspielen brachte er den Lottogewinn und die Beute aus dem Raub durch und beschloss abermals ein Geldinstitut zu überfallen. Diesmal hatte er ein Küchenmesser dabei. „…, zur Einschüchterung?“, meinte der Richter eher klarstellend als fragend. „Mit einer Karotte ist es schwer“, so der Beschuldigte. Über die Beute in Höhe von 34.788 Euro konnte er sich nicht lange freuen. Ein Taxifahrer lieferte den Hinweis zum Aufenthalt des Täters, sodass Z. nur einen Tag nach dem Überfall in Pörtschach, also am 15. November 2014 festgenommen werden konnte.

"Guter Neustart mit Lottogewinn"

Staatsanwältin Kathrin Bauer wies in ihrem Plädoyer unter anderem auf zwei strafverschärfende Gründe hin. Einerseits sei Z. bereits dreimal wegen Raubüberfällen, und zwar zu fünf, sieben und sechs Jahren Haft verurteilt worden. Den Banküberfall in St. Pölten habe er darüber hinaus nur drei Monate nach seiner letzten Haftentlassung verübt. Ihrer Meinung nach könne man von einem bewährungsresistenten Täter ausgehen. Verteidiger Herbert Hoffmann bat, seiner Funktion entsprechend, um ein mildes Urteil, wobei er hauptsächlich auf das umfangreiche und reumütige Geständnis seines Mandanten verwies.
Die Schuldfrage war für den Schöffensenat klar. Mit zwölf Jahren Freiheitsstrafe (rechtskräftig) habe man aber nicht zur schärfsten Maßnahme gegriffen. Schlusswort des Richters: „Mit dem Lottogewinn hätten Sie einen guten Neustart gehabt!“

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