Angeln am Kamp

- Der Kamp bietet genügend Plätze zum Fischen. Im Bild der Thurnberger Stausee.
- hochgeladen von Kerstin Longin
Beim Angeln sind Hobby und Naturschutz unweigerlich miteinander verbunden. Unter strenger Berücksichtigung der ökologischen Aspekte wird seit vielen Jahren der Fischbestand gestärkt. Mit Erfolg, denn der Kamp zählt zu einem der vielfältigsten, interessantesten Fischereireviere Österreichs.
Um in Österreich rechtmäßig Angeln zu dürfen, benötigt man eine gültige Fischereikarte oder Fischergastkarte für das jeweilige Bundesland und einen Nachweis darüber, dass man zur Ausübung der Fischerei über die erforderlichen Kenntnisse verfügt. In Niederösterreich ist für die Ausstellung der Fischereikarten der NÖ Landesfischereiverband zuständig. Vor der Angel-Tour sollte außerdem eine Lizenz bzw. die Erlaubnis des im Fischereirevier Berechtigten eingeholt werden.
Fliegenfischen am Kamp
Aufgrund des bernsteinfarbenen Wassers müssen die Fischer am Kamp oft die Oberflächenstruktur deuten und auf Verdacht fischen. Das Revier der Fliegenfischer liegt im mittleren Kamptal. Es beginnt ca. 100m unter dem Kraftwerk Rosenburg, durchläuft Stallegg, Kamegg und endet beim Tennisplatz in Gars am Kamp. Schnell fließende Abschnitte wechseln mit ruhigen Zonen. Dieser 7,2km lange Abschnitt des Kamps ist noch sehr ursprünglich. Hier darf nur mit Fliege ohne Widerhaken gefischt werden. Andere Befischungsarten sind lediglich in den 3 Staubereichen erlaubt. In den seichteren Zügen, wo das Nahrungsangebot überdurchschnittlich gut ist, kommen Eintagsfliegen, Flohkrebse und Köcherfliegen in großer Zahl vor. Zusammen mit dem dichten Pflanzenstand bietet das Flachwasser den idealen Unterschlupf für zahlreiche Jungfische. Den Hauptbestand macht wohl die Bachforelle aus.
Lokale Bestimmungen beachten
An dieser Stelle blicken wir auf ein paar Besonderheiten des Reviers Gars am Kamp. Es verläuft im Norden vom Tennisplatz bis in den Süden knapp unterhalb der Tobelbachmündung. Saison ist von 1. April bis 30. November. Im Badebereich des Erlebnisbades und beim Schlosspark ist das Fischen untersagt. Auch bei Nacht, 90 Minuten nach bis 90 Minuten vor Sonnenaufgang, ist das Fischen nicht gestattet.
Es dürften höchstens 3 Edelfische (Forelle, Karpfen, Hecht) pro Tag entnommen werden. Die Bachforelle ist in Gars ganzjährig zu schonen. Erlaubt sind höchstens 2 Angelgeräte, das Fischen mit lebenden Ködern ist im gesamten Revier untersagt. Verboten ist auch das Fischen vom Boot aus.
Für jeden verantwortungsvollen Fischer ist die Berücksichtigung regionaler Vorschriften ein Muss. Diese Regelungen schützen den Fischbestand und tragen zum Erhalt eines intakten Ökosystems bei.
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