Hannibal Sölden
Ist das Gletscherschauspiel Hannibal noch zu retten?

Das farbenprächtige Spektakel steht auf einer wackeligen Bühne, die Genehmigung ist erteilt, jedoch läuft die Einspruchsfrist bis 4. Mai. | Foto: Lohmann
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  • Das farbenprächtige Spektakel steht auf einer wackeligen Bühne, die Genehmigung ist erteilt, jedoch läuft die Einspruchsfrist bis 4. Mai.
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Das Spektakel Hannibal erhielt neuen Bescheid

Zieht Hannibal über den Gletscher oder nicht? Der Umweltanwalt ist am Zug, sieht sich jedoch nicht in der grundsätzlichen Verantwortung, diese Entscheidung zu treffen.

SÖLDEN. Es ist ein Spektakel der Superlative, die aufwendig inszenierte Gletscherüberquerung des Hannibal am Rettenbachferner in Sölden. Dass es sich hierbei um eine Show handelt, die ihresgleichen sucht, braucht nicht diskutiert zu werden.
Was jedoch sehr wohl zur Debatte steht, sind die Genehmigungen, die teils spät oder noch gar nicht erteilt wurden. Eine Absage steht im Raum.

"Ich habe den Veranstaltern, also den Verantwortlichen der Bergbahnen bereits im März ausgerichtet, dass es besser gewesen wäre, die Veranstaltung abzusagen", stellte Söldens Bürgermeister Ernst Schöpf fest.

Die Organisatoren, allen voran GF der Bergbahnen Jakob Falkner, stehen zwei Tage vor der Show ohne aufrechten Naturschutzbescheid da, die luftfahrtrechtliche Genehmigung erfolgte erst am Mittwoch, jedoch wurde der Militärhubschrauber gestrichen. 

Foto: Skarwan

Bewilligungen fehlen

Der Landesumweltanwalt Walter Tschon sei am Zug, dieser bemängelte allerdings die zeitliche Abfolge.
Bei dem erst am 5. April von der BH Imst erteilten positiven naturschutzrechtlichen Bescheid endet die Einspruchsfrist am 4. Mai, das heißt, dass dieser eigentlich erst 12 Tage nach dem Event Rechtsgültigkeit erlangt.
Und das auch nur, sofern der Umweltanwalt keinen Einspruch erhebt.
Dieser nimmt sich aus der Verantwortung und forderte indes die Politik und Behörden auf zu handeln. 

Wem bleibt der "Schwarze Peter"

Ein Landesumweltanwalt habe keine Entscheidungsgewalt über die Durchführung einer Veranstaltung, der Landesumweltanwalt sei in seiner Funktion ein prüfendes Organ, ob alle vorgeschriebenen Kriterien erfüllt seien.
Solange dem nicht entsprochen werde, könne er innerhalb der Einspruchsfrist dem Veranstalter mitteilen, was zu ändern sei.
In diesem speziellen Fall reiche die Zeit dafür aber gar nicht aus.

Die Akteure und der Schauplatz sind bereit. | Foto: Skarwan
  • Die Akteure und der Schauplatz sind bereit.
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BH segnete Hannibal bereits ab

Initiator Ernst Lorenzi: "Wir haben immer alle Auflagen erfüllt und alle Genehmigungen erhalten, heuer stand die pandemiebedingte Absage sehr lange im Raum und wir haben die Genehmigungsansuchen bei der BH erst spät eingereicht. Das ist sicher nicht optimal gelaufen."

Das Verfahrensprozedere sei aber immer das gleiche und die Veranstaltungsinhalte auch, die BH Imst hat daraufhin den positiven Bescheid ausgestellt.
Dass es jetzt an der Einspruchsfrist scheitern könnte sei bitter. Die Organisatoren haben noch keinen Zeitpunkt für eine finale Entscheidung bekannt gegeben. An dieser Stelle folgen aktuelle Informationen, sobald es etwas Neues gibt.

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