Sölder Hoteldeal mit Fragezeichen

Foto: ZOOM-Tirol

Der Kauf von Gesellschaftsanteilen von drei Hotels in Sölden durch eine spanische Gesellschaft mit russischen Miteigentümern sorgt auch bei den Behörden für rauchende Köpfe. Andreas Nagele von der BH Imst erklärte vergangene Woche gegenüber den BEZIRKSBLÄTTERN: "Wir haben insgesamt drei so genannte Abtretungsverträge für Sölden geprüft und bestätigt. Nun steht aber die Frage der Rechtsauffassung zur Diskussion, nämlich ob es sich dabei um einen Ausländer-Grundverkehr handelt, oder nicht. Offenbar wurde hier das falsche Register gezogen, was natürlich ärgerlich ist. Tatsächlich prüfen wir nun den Fall auf die Möglichkeit eines Bewilligungsverfahrens."

Fritz Dinkhauser ortet bei dem Sölder Hoteldeal einen "Bauchfleck für das ÖVP-Grundverkehrsgesetz" und spricht von "Günstlingspolitik".

"Unsinn", meint dazu der stellvertretende Grundverkehrsreferent des Landes, Richard Bartl, "es gilt, das erst im Juli novellierte Grundverkehrsgesetz anzuwenden, das mit den EU-Gesetzen konformiert wurde. Das Grundverkehrsgesetz ist alles andere als zahnlos. Man sieht an den Fällen in Kitzbühel (Baturina) und St. Anton, dass sehr wohl auch ein Geschäft nicht genehmigt, bzw. rückabgewickelt werden kann." Bartl hat der BH Imst nun den Auftrag zur Prüfung erteilt, dies wird in der kommenden Woche passieren. BH-Vize Nagele sagt dazu: "Dieser Fall zeigt die Komplexität der Grundverkehrsgesetze auf. Wir als Behörde werden künftig noch mehr Recherche betreiben müssen, um derartige Firmengeflechte zu durchleuchten und die entsprechenden Verfahren einzuleiten. Dass hier "falsche Register" gezogen wurden heißt aber nicht, dass es nicht doch auch einen positiven Bescheid geben kann, wenn ein öffentliches Interesse besteht." Dieses kann gesellschaftlicher, wirtschaftlicher oder kultureller Art sein. Seit mehreren Jahren sind vermehrt "Ausländer" an Sölder Immobilien interessiert.

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