Agrar Sölden stark defizitär

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Mit einem Defizit von rund 100.000 Euro pro Jahr schreibt die Agrargemeinschaft Sölden tiefrote Zahlen. Für Plattform-Agrarobmann Georg Danzl ein Beweis, dass die Verwaltung durch die Gemeinde nicht funktioniert. Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf sieht die Behauptung aus dem Kontext gerissen.

SÖLDEN. Das Thema Agrargemeinschaften beschäftigt das Land seit Jahren. Die Erkenntnisse des Gerichtshofes lauten, dass hier widerrechtlich Gemeindeeigentum von Agrargemeinschaften vereinnahmt wurde und nun enorme Geldbeträge den Gemeinden vorenthalten werden. Anders gestaltet sich die Situation in Sölden: Seit 1973 befindet sich das Gemeindegut im Eigentum des Ötztaler Ortes. Bürgermeister und Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf fungiert dabei als Obmann, und die Gemeinderäte als Agrar-Ausschuss, diese verwalten somit selbst die Agrargemeinschaft, wie im VfGH-Urteil von 2008 vorgesehen.

Verwaltung hat versagt
Die Verwaltung der Agrargemeinschaft durch die Gemeinde Sölden habe versagt, kritisiert nun Georg Danzl, Obmann der Plattform Agrar, den Sölder Bürgermeister. Grund dafür ist der vorgelegte Rechnungsabschluss, bei dem ein jährliches Defizit von rund 100.000 Euro vonseiten der Argrargemeinschaft Sölden zu verzeichnen ist. Vonseiten des Landes Tirol wurde der Agrarobmann Schöpf daraufhin um Abgabe einer Erklärung gebeten. „Aufgrund dieses Voranschlages wurde um eine Stellungnahme ersucht. Das ist aber nicht selten und kommt in vielen Agrargemeinschaften vor“, erklärt Dr. Gregor Kaltenböck vom Land Tirol. Aus einer anderen Perspektive betrachtet dies Danzl: „So sieht also das ‚Schlaraffenland‘ einer typischen Gemeindeguts-Agrargemeinschaft aus. Vermutlich wäre der Tiroler Agrarstreit schnell beendet, würden wir die politischen Ortsgemeinden für ein Kalenderjahr probeweise als Verwalter auf eigene Rechnung auf dem ‚Gemeindegut‘ einsetzen.“

Bekenntnis für die Sache
Die roten Zahlen bestätigt Schöpf, diese haben aber mit der Verwaltung nichts zu tun. „Die Agrarmitglieder (in Sölden 246) haben das Holz- und Weiderecht, aber nicht mehr“, erklärt der Agrarobmann. Zum vorherrschenden Defizit äußert sich Schöpf: „Im Waldwirtschaftsplan werden die Ertragsfähigkeit und alle auf den Wald einwirkenden Faktoren erhoben und die Nutzungsinteressen am Wald aufgezeigt. Daraus wird ein für den Waldbetrieb zielorientiertes Behandlungskonzept - der Waldwirtschaftsplan - zur nachhaltigen und naturnahen Bewirtschaftung des Lebensraumes Wald und zur Sicherung des Wertstoffes Holz abgeleitet. Jene Agrarmitglieder, die die Nutzungsrechte dafür besitzen, nutzen diesen Ertrag nur zur Hälfte. Daher hat die Gemeinde vier Hauptförster angestellt, die für die optimale Bewirtschaftung Sorge tragen. Dazu sind auch Maschinen notwendig, für die die Gemeinde aufkommt“, so Schöpf. Aber: „Dies ist ein reines Bekenntnis vonseiten der Gemeinde für die Sache (die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes). Dieses Problem herrscht aber in allen Agrargemeinschaften vor“, gibt der Sölder Dorfchef zu verstehen. „Das Bezugsrecht gehört verwaltet, und das schafft die Gemeinde auch selbst.“ Ebenso wäre es möglich, den Überschuss an Holz zu verkaufen, wie es in vielen Agrargemeinschaften der Fall wäre, aber auch das könne von der Gemeinde selbst erledigt werden und sei im Fall von Sölden nicht rentabel.
„Das Beispiel der Wald- und Weidewirtschaft in der Ortsgemeinde Sölden zeigt, dass trotz günstiger Voraussetzungen die Gemeinde nicht in der Lage ist, Wald und Weider erfolgreich zu verwalten“, führt Georg Danzl seine Überlegungen fort.

Modell als Vorbild
Das Modell von Sölden wird in Tirol propagiert. RA Andreas Brugger (Liste Fritz) schreibt im Gesetzesentwurf zur Neuorganisation der Verwaltung des Gemeindeguts: „Dafür (Gesetzesentwurf) wurde ein Modell zum Vorbild genommen, das zum Beispiel in der Gemeinde Sölden schon jetzt tadellos funktioniert. Es soll der Gemeinderat als zusätzliches Organ der Agrargemeinschaft installiert werden. Dieser kann dann dafür sorgen, dass künftig das Gemeindegut auch den nichtbäuerlichen Gemeindebürgern zugute kommt.“

Bgm. Schöpf bringt seine Sichtweise des Problems in der Causa Agrar nochmals deutlich auf den Punkt: „Die Agrargemeinschaften sind treuhändische Verwalter für das Gut der Gemeinde und das erwirtschaftete Vermögen. Die Gemeinden sollten daher das Recht haben, ihren Ertrag oder zumindest einen Teil davon in Anspruch zu nehmen - aber das passiert dann eben nicht.“

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