Amtsmissbrauch
Anklage nach Volksbefragung zur Gletscherehe Pitztal-Ötztal:

Nach den Ungereimtheiten bei der Volksbefragung zur Gletscherehe hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen drei Männer wegen Amtsmissbrauch erhoben. | Foto: Pitztaler Gletscher
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Nach den Ungereimtheiten bei der Volksbefragung zur Gletscherehe hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen drei Männer wegen Amtsmissbrauch erhoben.

ST. LEONHARD. Alle drei nunmehr Angeklagten waren Mitglieder einer für die Volksbefragung „Schigebiets-zusammenschluss Pitztal –Ötztal“ zuständigen Wahlbehörde, die von der Gemeinde St. Leonhard ins Leben gerufen worden war. Nach der derzeitigen Verdachtslage haben sie sich von 17 Wahlberechtigten dazu bevollmächtigen lassen, deren Wahlkarte bei der Gemeinde abzuholen. Diese Wahlberechtigten haben die Wahlkarten aber nie erhalten.

Die Angeklagten füllten die Wahlkarten im Namen der Wahlberechtigten selbst aus und stimmten eigenmächtig in deren Namen für den Zusammenschluss. Dann haben sie in ihrer Funktion als Teil der Wahlbehörde die Wahlkarten in die Ermittlung des Wahlergebnisses miteinbezogen bzw durch die redlichen Mitglieder der Wahlbehörde miteinbeziehen lassen.

Bürgermeister Elmar Haid hat den Verdacht gemeldet.
  • Bürgermeister Elmar Haid hat den Verdacht gemeldet.
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Nach Hinweisen aus der Bevölkerung hatte sich Bürgermeister Elmar Haid dazumal mit der Gemeindeabteilung des Landes in Verbindung gesetzt, wie er erzählt: "Und die haben gesagt, wir müssen das sofort melden". Ob die drei Männer derselben politischen Gruppierung angehören, dazu wollte sich das Gemeindeoberhaupt nicht äußern. Das Wahlergebnis, das schließlich knapp gegen den Gletscherzusammenschluss ausging, wurde nach dem Bekanntwerden des Betrugs indes nicht noch einmal evaluiert, wie Haid erklärt: "Vom Wahlergebnis her war das nicht tragisch."

Einer der Angeklagten stellt den Vorwurf des Amtsmissbrauchs in Abrede. Die beiden anderen haben im Ermittlungsverfahren nicht Stellung genommen. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Wahlbehörde gelten die Angeklagten als Beamte im Sinne des Strafrechtes. Ihr –nach der Verdachtslage –vorschriftswidriges Verhalten ist daher als Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt zu qualifizieren. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht anberaumt. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchesdroht eine Freiheitsstrafe von 6 Monate bis 5 Jahren.

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