LA Wolf will Musterverfahren ausjudizieren

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Premiere für Politikforum Oberland Vielschichtiges Thema Agrargemeinschaften Verfahren nötig, um Richtwerte zu bekommen

Sachlichkeit und hohe Rechtssicherheit anstatt Streit wünscht sich LA Jakob Wolf bei der Neuregulierung der Agrargemeinschaften.

TARRENZ (hwe). Die politische Diskussion fördern und für alle Interessierten unabhängig von Parteipräferenzen zugänglich machen: Das hat sich das neue Politikforum Oberland zum Ziel gesetzt. Vorige Woche feierte das Forum seine Premiere in der Schloss-Stube auf Starkenberg.

Initiator Chlodwig Dietrich konnte LA Jakob Wolf als Referent und Agrar-Hofrat Josef Guggenberger als prominenten Experten begrüßen. Wolf hatte sich tief in die Materie hineingekniet, was u.a. von Guggenberger lobend hervorgehoben wurde.

Schlampige Vereinbarungen
Die Agrargemeinschaften entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg. Vorher gehörte der Wald den Gemeinden, schilderte Wolf. Die damaligen Regulierungen sind oft schlampig gemacht worden. Es gab juristisch ungenaue Vereinbarungen. Faktum jedoch war, die Agrargemeinschaften kamen ins Grundbuch. Sie haben die Grundstücke genutzt und damit gewirtschaftet, freilich völlig unterschiedlich.

Jahre später platzte, so Wolf, einigen Gemeinden der Kragen. Weil sie Grundstücke benötigten und diese von den Agrargemeinschaften zurückkaufen mussten. 1982 gab es ein erstes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. Doch dieses wurde vom Land Tirol völlig ignoriert. Wichtigste Feststellung der Höchstrichter: Das Eigentum der Gemeinden ist nicht erloschen. Und: Der Landesgesetzgeber hätte das Gemeindeeigentum nicht an die Agrargemeinschaften übertragen dürfen.

Heikle Fälle
Jetzt stehe man auch vor einigen heiklen Situationen, wenn etwa die Agrargemeinschaft ein Grundstück an einen privaten Häuslbauer verkauft hat. Im jüngsten VfGH-Erkenntnis werden grundsätzliche Klarstellungen getroffen. Aber es gibt keine Handlungsanweisungen für konkrete Fälle, zeigt Wolf auf. Die Frage sei, was gehört den Nutzungsberechtigten (weiterhin die Agrargemeinschaften) und was dem Grundeigentümer (Gemeinden). Ich halte es für sinnvoll, zwei bis drei Musterverfahren bis zum Höchstgericht auszujudizieren. Nur so erhalten wir die entsprechenden Richtwerte zur Klärung dieser Fragen. Jede Agrar-Neuregulierung sei individuell zu behandeln. Streit und Emotionen sind schlechte Ratgeber, so Wolf.

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