TIWAG: Ausbaupläne liegen in Tabuzone

Das Kaunertalkraftwerk (im Bild der Gepatschspeicher) soll zu einem Pumpspeicherkraftwerk ausgebaut werden. | Foto: Foto: Bernhard Gruber
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ÖTZTAL (sz). Sehr umstritten sind die Ausbaupläne der TIWAG im Oberland. Wie berichtet, plant diese eine Ableitung von der Gurgler Ache zur Erweiterung des Kraftwerkes im Kaunertal.

"Fehlerteufel"
Aber genau jene Stelle, wo nach eingereichtem Rahmenplan abgeleitet werden soll, hat die Tiroler Landesregierung diese als Tabuzone ausgewiesen. "Ein Versehen", heißt es von TIWAG und ÖVP. "Seitens der Landesregierung wurde die Zustimmung zum Rahmenplan einstimmig beschlossen. Zeitgleich wurden, als Zusatzbedingung der Grünen Partei, Tabuzonen für nicht genützte Gebiete ausgewiesen, die an das Umweltministerium übermittelt wurden", erklärt TIWAG-Chef Bruno Wallnöfer.
"Damals hat man nicht gewusst, dass dieses Verzeichnis fehlerhaft war." Konkret geht es um eine rund 700 Meter lange Strecke, die von der Quelle der Gurgler Ache aus, laut Wallnöfer, zu weit gemessen wurde, "und diese ist für den Ausbau unerlässlich, wie Wallnöfer erklärt. Nicht nur bei der Gurgler Ache, auch die "Kilometrierungen" in anderen Gebieten seien fehlerhaft, betont der TIWAG-Chef, der von einer baldigen "Korrektur" dieses Fehlers ausgeht. LH-Stv. Josef Geisler (ÖVP) spricht von einem technischen Fehler, der im Zuge der Überprüfung bemerkt wurde.

Beschluss ist Beschluss
Für Gebi Mair (die Grünen, Anm.) keine Ausrede. Die ausgewiesenen Schutzzonen seien beschlossene Sache: "Es wurde keine Zustimmungserklärung beschlossen, sondern die Landesregierung hat Änderungswünsche beschlossen. Die Voraussetzungen der Landesregierung sind klar: ohne Tabustrecken kein Rahmenplan und auch dort braucht es noch Änderungen, wie ein Aus für das Kraftwerk Malfon und bessere Berücksichtigung der Rafter", so der Klubobmann. Der Ball liegt nun beim zuständigen Ministerium.

Ministerium prüft
Alle Einwände werden geprüft. "Nach dem WRG (Wasserrechtsgesetz, Anm.) ist ausschließlich der Umweltminister (BM Rupprächter/ÖVP Anm.) zuständig, er beont jedoch dass er nur im Konsens mit der Landesregierung handeln wird", so Mair. Wird die Tabuzone "korrigiert", so gäbe es keine Zustimmung des Landes. "Die Landesregierung hat ihren Beschluss nicht nur einmal, sondern bereits zwei Mal nach Wien geschickt. Regierungsbeschlüsse können nur durch anderslautende Beschlüsse wieder aufgehoben werden und hier besteht Einstimmigkeitsprinzip", so Mair abschließend.

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