Anrainerparken
"Neue Verordnung hält nicht vor Verfassungsgerichtshof"
Mit 1. Dezember soll die neue Regelung für die Anrainerparkplätze in Kraft treten. Ein neues Gutachten besagt aber, dass sich das gar nicht vor dem Verfassungsgericht halten kann.
INNERE STADT/JOSEFSTADT. Die Anrainerparkplätze sollen von 8 bis 16 Uhr für Gewerbe, soziale Dienste und einige andere geöffnet werden. Das sorgt seit der Verkündung im Mai 2017 für Ärger bei manchen Bezirksvorstehern. An vorderster Front gegen die Öffnung stehen die Josefstädter Bezirkschefin Veronika Mickel-Göttfert und City-Vorsteher Markus Figl (beide ÖVP).
Ein neues Gutachten, das vom Öffentlichkeitsrechtler Bernhard Raschauer im Auftrag der Josefstadt erstellt wurde, bestärkt die Bezirkspolitiker in ihrer Meinung. Dieses besagt nämlich, dass die neue Verordnung nicht vor dem Verfassungsgerichtshof halten werde. Im Gutachten werden einige Punkte vermerkt, die für Pro-bleme sorgen könnten.
Fehlende Ermittlung
Für die Urform des Anrainerparkens wurde Innsbruck als Vorbild herangezogen. Vor Ort wurde sich ein Bild gemacht und Zahlen analysiert, was wiederum als Grundlage für das Wiener System diente. Für das neue gab es jedoch kein Ermittlungsverfahren. "Es wurde nichts erhoben. Man kann eine neue Verordnung nicht vom Schreibtisch aus erlassen", argumentiert Raschauer. Außerdem müsse man die örtlichen Gegebenheiten klar definieren. "Es gibt keinen Plan. Man muss so etwas genau festhalten", so Raschauer. Gewisse Ausnahmeregelungen und Definitionen geben ebenfalls Grund zur Sorge um die neue Verordnung.
Lieber keine Schilder aufstellen
Ein Streitpunkt seit dem ersten Entwurf sind die neuen Schilder, die angebracht werden sollen. Statt klarer Regeln verweisen diese lediglich auf ein Amtsblatt. "Was unweigerlich für Verwirrung sorgt", sind sich Mickel-Göttfert und Figl einig.
Einen Teil des Aufwands für die Schilder müsste der Bezirk tragen, wobei sich beide dazu entschlossen haben, ebendiesen nicht zu zahlen. Damit würden aber auch die Anrainerparkplätze ihre Gültigkeit verlieren, da ein Amtsblatt alleine nicht ausreicht. Die Parkplätze müssten nämlich auch ausreichend beschildert werden. "Wenn man dort also steht, eine Strafe bekommt und diese vor Gericht anficht, wird einem sicher recht gegeben", sagt der Jurist, weil eben das Amtsblatt alleine bei Halte- und Parkverbotsregelungen nicht ausreiche.
Den Bezirken wird jetzt geraten, die Schilder nicht aufzustellen und lieber das Geld zu sparen, "denn in eineinviertel Jahren wird diese Regelung wieder aufgehoben", sagt Raschauer. Die neuen Schilder aufzustellen, wäre auch ein Stück weit unverantwortlich, wenn es nach dem Rechtsexperten geht. Da müsse man jetzt eben ein Jahr Chaos in Kauf nehmen.
Was beide Bezirksvorsteher auch tun werden. "Wir wollen uns nicht erpressen lassen", sagt Figl. Schließlich habe man eine Pflicht gegenüber der Bevölkerung.
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