Bettlerin zitiert Wien vor die Höchstrichter
Martina S. stellte einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof. Die Stadt muss nun Stellung beziehen.
20 Strafen häufte die 47-jährige Wienerin seit der Einführung des Bettelverbotes an. Die Invaliditätspension reicht nicht zum Überleben, das Betteln blieb ihr als letzter Ausweg.
Der Hintergrund: Im März vergangenen Jahres novellierte die Stadt das Polizeistrafgesetz. Gewerbsmäßiges Betteln wird seither mit 700 Euro oder einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Doch Martina S. zog – mit Unterstützung der Grünen-Gemeinderätin Birgit Hebein – vor den Verfassungsgerichtshof. Infrage steht nun, ob das Land überhaupt die Kompetenz für ein solches Verbot hat. Ähnlich wie in Wien wurden auch Klagen in Oberösterreich, Kärnten Salzburg und der Steiermark eingereicht.
Doch der Streit um Kompetenzen geht Hebein nicht weit genug: „Bettelverbote
widersprechen Menschen- und Grundrechten, egal ob Länder- oder Bundeskompetenz.“
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