Nahversorgung gefährdet
Droht Selbstbedienungsläden in Gemeinden das Aus?
Immer mehr Gemeinden in Österreich haben kein Lebensmittelgeschäft. Eine Alternative für die Nahversorgung sind Selbstbedienungsläden. Doch fehlt die rechtliche Grundlage.
ÖSTERREICH. Im Jahr 1970 gab es laut dem Verkehrsclub Österreich (VCÖ) in Österreich noch 20.310 Lebensmittelgeschäfte, im Jahr 2015 waren es nur mehr rund 5.508 (Quelle: The Nielsen Company 2016). Die Anzahl der Betriebe ist österreichweit gesehen rückläufig. In Oberösterreich etwa müssen derzeit etwa rund zwölf Prozent der Gemeinden ohne Nahversorger auskommen. Besonders in der Corona-Krise ist sicheres Einkaufen im Ort aber wieder gefragt. Vielerorts boomen neu gegründete, bäuerliche Selbstbedienungsläden. Die derzeitige Gesetzeslage und damit verbundene Auflagen macht es den kleinen Dorfläden aber schwer. Der Verein "Dorfleben" aus Niederösterreich hat eine Petition im Parlament eingebracht, die Dorfläden in Selbstbedienung eine Rechtssicherheit ermöglichen soll.
Kampf um den Dorfladen
Die Problematik zeigt sich am Beispiel der Gemeinde Neidling: Nachdem man erfolglos versucht hatte, ein Lebensmittelgeschäft in den Ort zu bekommen, öffnete im Mai ein Selbstbedienungsmarktplatz. Von sechs bis 22 Uhr konnten sich im dortigen Dorfladen auch Sonntags dank Selbstbedienungskassen mit Bankomat- und Barzahlfunktion die Kunden selbst bedienen. Regionale Direktvermarkter verkauften dort ihre Produkte und auch ein regionaler Fleischer und Bäcker konnten ihre Waren anbieten. Nach der Anzeige eines Anrainers droht dem Dorfladen jetzt aber das Aus. Denn zum Einen erlaubt die niederösterreichische Öffnungszeiten-Verordnung nur ein Öffnen von Montag bis Samstag von 7 bis 19 Uhr.
"Gewerbeordnung veraltet"
Die Gewerbeordnung sieht zudem bislang vor, dass ein Lebensmittelhandel angemeldet werden muss. Der Vereinsobmann müsse daher ein Handelsgewerbe aufnehmen, wodurch er als Einzelperson aber die volle Verantwortung für den Dorfladen trage, beklagt der Verein Dorfleben. "Die Gewerbeordnung ist leider nicht mehr zeitgemäß. Sie bietet solchen Dorfläden, die etwa ein Bezahlsystem mit Bankomat vorsehen, keinen gesetzlichen Spielraum, legal und rechtssicher dazustehen", erklärt Patricia Grünauer vom Verein Dorfleben im Video, das auf die Problematik aufmerksam machen will.
"Wir haben 1000 Unterschriften gesammelt, weil die Bevölkerung diesen 'Dorfladen“ 'braucht", so Grünauer. Die Petition kann seit einer Woche unterschrieben werden. Gefordert wird eine Änderungen der Gewerbeordnung und der Öffnungszeitenordnung, um sichere Rahmenbedingungen für Selbstbedienungsläden zu erwirken. "Das würde die Chance eröffnen, in solchen Gemeinden österreichweit wieder relativ rasch und unbürokratisch ohne finanzielles Risiko für Einzelne, die sonst ein Handelsgewerbe anmelden müssten, eine Lebensmittelnahversorgung zu etablieren", erklärt Grünauer.
WKÖ: Selbe Regeln müssen für alle Marktteilnehmer gelten
Vom Fachverband Lebensmittelhandel in der Wirtschaftskammer heißt es in einer Stellungnahme gegenüber den Regionalmedien Austria (RMA) dazu, dass es bezüglich des Betriebs von „Dorfläden“, „Selbstbedienungsläden“ bzw. „Containershops“ zwei verschiedene Konzepte zu unterscheiden gilt:
1. Einerseits gibt es die bäuerliche Direktvermarktung, die es Landwirten ermöglicht, ihre eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse (sowie im Ausmaß von 25% gleichartig Erzeugnisse anderer Landwirte) in Selbstbedienungsläden zu verkaufen, ohne dabei an die Gewerbeordnung gebunden zu sein. Das bedeutet unter anderem, dass sie – im Vergleich zum übrigen Handel – nicht an gesetzliche Öffnungszeiten gebunden sind und rund um die Uhr verkaufen können.
2. Davon zu unterscheiden sind Selbstbedienungsläden, in denen Produkte verschiedener Anbieter zugekauft und weiterverkauft werden. Hier liegt laut WKÖ in der Regel keine bäuerliche Direktvermarktung vor und es gilt bei gewerbsmäßiger Ausübung die Gewerbeordnung, womit das Öffnungszeitengesetz anwendbar wird.
Der Fachverband Lebensmittelhandel unterstütze die bäuerliche Direktvermarktung in der derzeit vorhandenen Form als "direkte Vertriebsschiene für Bäuerinnen und Bauern in Österreich ohne dabei unter die GewO zu fallen", heißt es in der Stellungnahme weiter. Werden aber in Selbstbedienungsläden – wie im übrigen Handel - Waren verschiedener Hersteller vertrieben, spricht sich die WKÖ dafür aus, dass "dieselben Regeln für alle Marktteilnehmer gelten sollten". Die Begründung: Eine Ausnahmeregelungen von der Gewerbeordnung und somit vom Öffnungszeitengesetz für Selbstbedienungseinrichtungen würde "eine Benachteiligung jener Nahversorger darstellen würden, die Mitarbeiter beschäftigen und für diese Lohn- und Lohnnebenkosten bezahlen". Dies könnte für viele Nahversorger einen Anreiz darstellen, in weiterer Folge auch auf Personal zu verzichten, um im Wettbewerb bestehen zu können, heißt es von der Wirtschaftskammer weiter.
Der Nahversorger als wichtiges soziales Zentrum kleiner Gemeinden könnte damit nachhaltig verloren gehen und mit ihm dringend benötigte Arbeits- und Ausbildungsplätze, befürchtet die WKÖ.
Fehlende Nahversorgung wird zum Mobilitätsproblem
"Für uns als Verein ist natürlich wichtig, dass der Dorfladen alten oder mobilitätsamen Menschen ermöglicht, selbst bestimmt zu leben, weil sie nicht auf Hilfe beim Einkaufen angewiesen sind", heißt es vom Verein Dorfleben weiter. Tatsächlich könnte die fehlende Nahversorgung und damit die Möglichkeit, zu Fuß Einkäufe zu erledigen zu können, für die ältere Bevölkerung vielerorts zum Problem werden. Laut Bevölkerungsprognose der Statistik Austria wird im Jahr 2030 in Österreich schon jede vierte Person über 65 Jahre alt sein. Der tägliche Einkauf, der für ältere Menschen auch wegen der sozialen Kontakte wichtig ist, fällt durch die fehlenden fußläufig erreichbare Geschäfte dann aber wohl vielerorts weg.
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