Ochsenknecht war nicht im Gericht
Betrugsprozess endet mit 34.500 Euro Geldstrafe

Im August 2025 war Ochsenknecht nur vor Ort bei der Gerichtsverhandlung, jetzt war er nicht anwesend. | Foto: APA/EXPA/Johann Groder
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  • Im August 2025 war Ochsenknecht nur vor Ort bei der Gerichtsverhandlung, jetzt war er nicht anwesend.
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Die Neuauflage des Prozesses gegen den deutschen Schauspieler und Musiker Jimi Blue Ochsenknecht fand am Landesgericht Innsbruck statt. Der 34-Jährige selbst war bei der Verhandlung nicht anwesend. Ochsenknecht wurde zu einer Geldstrafe bzw. Zusatzstrafe über 34.500 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

INNSBRUCK. Der Betrugsprozess gegen Jimi Blue Ochsenknecht ist am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck neu aufgerollt worden. Der 34-Jährige war bei der rund einstündigen Verhandlung im Großen Schwurgerichtssaal nicht anwesend. Dazu war er auch nicht verpflichtet. Das Gericht sprach Ochsenknecht wegen schweren Betrugs schuldig und verhängte eine Geldstrafe beziehungsweise Zusatzstrafe in Höhe von 34.500 Euro. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben unmittelbar nach dem Urteil eine Erklärung ab. Damit ist die Entscheidung vorerst nicht rechtskräftig. Auf die Strafe werden nach Angaben der Richterin bereits geleistete beziehungsweise verhängte Zahlungen angerechnet, teilt die APA in einer Aussendung mit. Dazu zählen die im Zuge der ursprünglich vorgesehenen Diversion bezahlten 18.000 Euro, eine vom Amtsgericht München verhängte Geldstrafe sowie die von Ochsenknecht verbrachte Haftzeit. Damit seien noch 6.742 Euro zu bezahlen.

Rechnung über Jahre nicht bezahlt

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine mehrtägige Geburtstagsfeier im Jahr 2021. Ochsenknecht hatte damals mit zehn Personen in einem Hotel in Kirchberg gefeiert. Die Rechnung von knapp 14.000 Euro blieb anschließend über mehrere Jahre offen. Für die Richterin stand fest, dass Ochsenknecht „jedenfalls nicht zahlungswillig gewesen“ sei. Die Rechnung sei „über Jahre nicht bezahlt worden“. Nach Ansicht des Gerichts habe sich der Schauspieler zum Zeitpunkt der Bezahlung „irgendwie rausgeschwindelt“ und insgesamt „ein Täuschungsmanöver“ veranstaltet. Zudem sei mit einem „Vertrauensverhältnis gespielt worden“. Dieses habe insbesondere aufgrund der Bekanntschaft des Hoteliers mit Ochsenknechts Mutter bestanden.

Großes Medieninteresse bei der ersten Verhandlung im August 2025. | Foto: APA/EXPA/Johann Groder
  • Großes Medieninteresse bei der ersten Verhandlung im August 2025.
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Verteidigung beantragte Freispruch

Verteidiger Lukas Staffler widersprach dieser Darstellung. Sein Mandant habe keinen Betrugsvorsatz gehabt und sei zum Zeitpunkt der Rechnungslegung zahlungsfähig gewesen. Ochsenknecht habe das Hotel definitiv „nicht um dessen Leistungen bringen wollen“, argumentierte Staffler. Zudem hätte der Hotelier die Möglichkeit gehabt, mit der Mutter seines Mandanten Kontakt aufzunehmen. Der Verteidiger beantragte einen Freispruch. Die Staatsanwältin bezeichnete hingegen die Versuche, Ochsenknecht als „zahlungsfähig und zahlungswillig darzustellen“, als „absurd“. Selbst nach einem Exekutionstitel des Bezirksgerichts Kitzbühel sei keine Zahlung erfolgt. Der offene Betrag sei schließlich nicht vom Schauspieler selbst, sondern von seiner damaligen Freundin bezahlt worden. Die Staatsanwältin forderte eine „schuld- und tatangemessene Verurteilung“.

Hotelier: „Ich vertraute auf sein Wort“

Auch der als Zeuge befragte Hotelier schilderte vor Gericht, dass er auf eine Bezahlung vertraut habe. „Ich vertraute auf sein Wort“, sagte der Hotelier. Hätte er gewusst, dass die Rechnung über einen derart langen Zeitraum offenbleiben würde, hätte es diesen Vertrauensvorschuss nicht gegeben. Bezahlt wurde die offene Hotelrechnung schließlich im Jahr 2025.

Erste Diversion vom OLG aufgehoben

Bereits im August 2025 war der Fall am Landesgericht Innsbruck verhandelt worden. Das Verfahren wurde damals zunächst diversionell erledigt. Ochsenknecht wurde eine Geldbuße von 18.000 Euro auferlegt, die er anschließend in Raten bezahlte. Die Staatsanwaltschaft bekämpfte diese Erledigung jedoch. Das Oberlandesgericht Innsbruck gab der Beschwerde statt. Dadurch kam es zur Fortsetzung des Strafverfahrens und zur neuerlichen Verhandlung. Der Schauspieler war zuvor im Juni 2025 aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Hamburg festgenommen worden. Anschließend wurde die offene Hotelrechnung bezahlt. Ochsenknecht kam zunächst in Auslieferungshaft und wurde später nach Innsbruck überstellt. Dort wurde Untersuchungshaft verhängt. Gegen eine Kaution von 15.000 Euro und unter Auflagen kam er wieder auf freien Fuß. Mit dem nunmehrigen Schuldspruch ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Da weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft unmittelbar eine Erklärung zum Urteil abgaben, bleibt die weitere rechtliche Entwicklung abzuwarten. 

Der Prozess fand in Innsbruck statt. | Foto: APA/EXPA/Johann Groder
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