110 Euro Strafe für eine Bierbank

- <b>GR Gerald Depaoli</b> mit dem Strafbescheid: "Da versucht man, etwas für die Bevölkerung zu tun, und wird dafür bestraft!"
- hochgeladen von Stephan Gstraunthaler
Das Schaffen einer Sitzgelegenheit hatte für "Gerechtes Innsbruck" einen Strafbescheid zur Folge.
"Darauf lassen wir es ankommen", gibt sich Gerald Depaoli kämpferisch. Eine hemdsärmelige Wahlkampfaktion von vergangenem Jänner hat für die Liste "Gerechtes Innsbruck" bzw. deren Mitstreiter Philipp Zass nun eine Verwaltungsstrafe zur Folge. Anfang des Jahres hatte der nun Beschuldigte an der Haltestelle Hungerburg eine Bierbank aufgestellt. "Das haben wir damals gemacht, weil von einigen älteren Menschen aus dem Stadtteil der Wunsch nach einer Sitzgelegenheit bei der Haltestelle an uns herangetragen wurde", erläutert GR Gerald Depaoli. In der hitzigen Wahlkampfzeit reagierten Depaoli und seine Mitstreiter schnell, organisierten eine alte Bierbank und stellten diese an der Haltestelle auf. Gleichzeitig wurde diese "Straftat" fotografisch festgehalten und via soziale Medien verbreitet – Wahlkampf eben.
Ersatzstrafe: zwei Tage Haft
Doch nun flatterte dem Hauptakteur ein Straferkenntnis ins Haus. Philipp Zass, der das Aufstellen der Bank auch via Facebook dokumentiert hatte, soll 110 Euro Strafe zahlen – andernfalls drohen ihm zwei Tage Ersatzfreiheitsstrafe. "Das werden wir so nicht hinnehmen", betont Listenchef Depaoli. Eine entsprechende Beschwerde gegen den Strafbescheid wurde bereits eingebracht. Dabei hatte sich das Strafamt noch "gnädig" gezeigt. Im Strafbescheid heißt es, dass einzig die Unbescholtenheit des Beschuldigten dazu geführt hat, dass nicht das volle Strafmaß von 726 Euro zur Geltung kam. Vorgeworfen wird Zass ein Verstoß gegen §99 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung: "Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken ohne Bewilligung".
Strafe war unumgänglich
Aus dem Büro der zuständigen StRin Uschi Schwarzl heißt es, dass der Ausstellung des Strafbescheides eine anonyme Anzeige vorangegangen war. Aufgrund dieser Anzeige musste das Amt handeln und entsprechend reagieren, alles andere wäre Amtsmissbrauch gewesen.


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