Spenden- und Unterschriftensammlung
Das "aggressive Anwerben" ist wieder da

Face2Face-Fundraising, Dialoger oder "Straßenkeiler" sind trotz Wintertemperaturen und Corona wieder auf den Innsbrucker Straßen zu finden. | Foto: BB Innsbruck
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INNSBRUCK. Face2Face-Fundraising, Dialoger oder "Straßenkeiler" sind trotz Wintertemperaturen und Corona wieder auf den Innsbrucker Straßen zu finden. "Dass man sich nicht frontal Passanten in den Weg stellt, sondern die Passanten höflich von der Seite anspricht. Oder dass man die Passanten auch nicht über eine längere Strecke begleitet," wäre die Idealvaiante, die aber nicht praktiziert wird.

Lösungsmodelle

Die Rechtslage ist schwierig, aber nicht aussichtslos, aufbauend auf den neuen Erkenntnissen sollen Lösungsmodelle aus anderen Städten geprüft werden, erklärt GR Lucas Krackl dazu: "Wir haben die rechtliche Einschätzung zu den Unterbindungsmöglichkeiten von Spendenkeilen im öffentlichen Raum erhalten. Wenngleich die gültige Rechtslage nicht viel Handhabe bietet, gäbe es zumindest Ansatzpunkte dafür."

Aktivitäten steigen

Der Innsbrucker Gemeinderat der Liste Für Innsbruck verfolgt die Entwicklung auf der Straßen aufmerksam: "Junge Menschen, die sich teilweise erniedrigen und mit einem Klemmbrett unter dem Arm den Passanten in den Weg stellen oder gar hüpfen, kuriose Verkleidungen anziehen oder mit eigenartigen Sprüchen Aufmerksamkeit erzeugen versuchen. Analogien zum gewerblichen Betteln sind deutlich erkennbar. Neben der penetranten Ansprache sorgen auch "Aufseher" dafür, dass um jeden Auftrag gekämpft wird", und meinte abschließend: „Wer viel in der Stadt unterwegs ist, wird auch sehr häufig immer und immer wieder angesprochen, auch mehrmals am Tag. Während wirklich armen Menschen alleine das Ansprechen von Passanten als Form des aggressiven Bettelns untersagt ist, scheinen Spendenkeiler einfach alles machen zu dürfen. Ich halte das für nicht gerechtfertigt und will das beendet wissen.“

Stadt prüft rechtliche Möglichkeiten. | Foto: BB Innsbruck
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Beschwerden

Bei Beschwerde zu einer bestimmten Organisation oder einem Dienstleister, mit dessen Auftreten sie unzufrieden sind, können Sie sich an die Qualitätsinitiative Fördererwerbung wenden. Hotline: 0800-100382, Email: ombudsstelle@fundraising.at oder per Post: Qualitätsinitiative Fördererwerbung, p.A. Fundraising Verband Austria, Herbeckstraße 27/Stiege 2/Tür 3, 1180 Wien.

Hintergrund

Face2Face-Fundraising und Dialoger lautet die Bezeichnung in der unternehmerischen Marketingsprache, Straßenpromoter oder Straßenkeiler wird am Stammtisch gesagt. Unangebrachtes Verhalten und fehlender Respekt von manchen Promotern gegenüber den Passanten wird immer wieder als Problem geäußert. Die F2F-Fundraising-Methode steht vehement unter Kritik, ist aber seit Jahrzehnten in Österreich anzutreffen. Einige gemeinnützigen Vereine haben das Spendensammeln und die Unterschriftensammlung für Beitrittserklärungen mit monatlichen Abbuchern an professionelle Agenturen ausgelagert. Mit Prämiensystemen soll diese Arbeit dem Dialoger schmackhaft gemacht werden.

Wichtiges Standbein

In einer Stellungnahme schreibt der Fundrasing-Verband Österreich, als Dachverband von 330 spendenwerbenden Organisationen und Organisatoren der „Qualitätsinitiative Fördererwerbung“ unter anderem: "Die Spendenwerbung im öffentlichen Raum sowie an der Haustüre ist eines der wichtigsten Standbeine von Österreichs gemeinnützigen Vereinen und Organisationen, die ihren wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben abseits staatlicher Zuschüsse nur mithilfe von Spenden nachkommen können. Viele Österreicher schätzen diese Möglichkeit, mit NPOs und ihren Vertreterinnen und Vertreter ins Gespräch zu kommen. So zählt diese Spendenform zu den beliebtesten Österreichs. Dies zeigt sich aus der geringen Beschwerdequote und Umfragen zur Zufriedenheit der Förderer, die den Vereinen meist über viele Jahre treu verbunden bleiben."

Rechtssituation

Rechtlich ist die Fördererwerbung eindeutig geregelt: Während das Sammeln von Bargeld in allen Bundesländern gesetzlich in den Sammlungsrechten geregelt und beschränkt ist, unterliegt die Mitgliederwerbung im öffentlichen Raum dem Vereinsrecht. "Wer also die Mitgliederwerbung verbieten will, verbietet auch die Vereine, denn das ist die Basis jeglichen Engagements." Zudem kommen die ausführlichen Widerrufsrechte der Konsumentenschutzgesetze bei Lastschriftverfahren zur Geltung. Beim Aufstellen eines festen Standes ist eine Genehmigung des Grundeigentümers, häufig der Gemeinde, nötig. Günther Lutschinger, Geschäftsführer Fundraising Verband Austria, hält außerdem fest: "Wir weisen die formulierten Vergleiche von Fundraiserinnen und Fundraisern, die einer professionellen und viel geschätzten Arbeit nachgehen, mit „gewerblichen Bettlern“ aufs Schärfste zurück! Anerkannte Organisationen und ihre engagierten Mitarbeiter, die gerade in der Corona-Krise einen unermesslichen Beitrag leisten, aber auch deren Unterstützer werden durch dadurch herabgesetzt. Auch der vielfach genannte Ausdruck „Straßenkeiler“ ebenso wie Formulierungen wie „die Nötigung von Passanten“ sind absolut unangebracht und schädigen das Ansehen von Fundraiserinnen und Fundraiser, NPOs und ihrer Dienstleister massiv."

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