Diskussionen beendet: „Höll“ wird bergwärts geöffnet

Mobilitätsstadträtin Uschi Schwarzl und Bürgermeister Georg Willi laden Radsportbegeisterte ab Freitag ein, die Schlusssteigung der im September stattfindenden UCI-Straßenrad-WM 2018 von Hötting auf die Hungerburg durch die "Höll" selbst auszuprobieren. | Foto: Stadt Innsbruck/Paul Aigner
  • Mobilitätsstadträtin Uschi Schwarzl und Bürgermeister Georg Willi laden Radsportbegeisterte ab Freitag ein, die Schlusssteigung der im September stattfindenden UCI-Straßenrad-WM 2018 von Hötting auf die Hungerburg durch die "Höll" selbst auszuprobieren.
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Ab morgen Freitag, 15. Juni, wird der Schlussanstieg des Herrenrennens bei der UCI-Straßenrad-WM 2018 – die bis zu 28 Prozent steile sogenannte "Höll" von Hötting nach Gramart – für bergwärtsfahrende RadfahrerInnen geöffnet. "Dieser Anstieg wird international als Highlight der Weltmeisterschaft beworben. Der Innsbrucker Stadtregierung ist es ein Anliegen, dass auch die TirolerInnen an diesem steilen Berg ihr Durchhaltevermögen testen können", erklärt Bgm. Georg Willi zur Bergauf-Öffnung der "Höll" und beendet damit gleichzeitig alle vorangegangenen Diskussionen. Wie das STADTBLATT berichtete, war es ja längere Zeit unklar, ob eine Öffnung verkehrstechnisch machbar sei, was wiederum etwa von den Initiatoren der Rad-WM und vielen Aushängeschildern des Radsports in einem offenen Brief scharf kritisiert wurde. Für Willi und Mobilitätsstadträtin Uschi Schwarzl aber steht fest: „Was die WM-Fahrer dürfen, dürfen unsere Innsbrucker RadlerInnen auch."

Bergab radeln bleibt verboten

Vorsicht ist dabei jedoch, wie bisher, für die wenigen Autos geboten, die auf dieser nur für AnrainerInnen zugelassenen Strecke fahren dürfen. Wer den Anstieg der höchsten Schwierigkeitsstufe als RadfahrerIn auf sich nimmt, muss gut im Training sein. "Wir bitten AutofahrerInnen und sowie die RadfahrerInnen darum, Rücksicht auf andere VerkehrsteilnehmerInnen und auf die eigene Gesundheit zu nehmen", so Mobilitätsstadträtin Schwarzl. Bergab bleibt das Radfahren wie bisher verboten, für Pkw gilt ohnehin ein Fahrverbot mit Ausnahme von AnrainerInnen und Tempo 30 auf der Strecke.

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