Ergebnisse der Schwerpunktkontrollen der Tiroler Polizei am 08.06.2016

Ergebnisse der Schwerpunktkontrollen am 08.06.2016: 443 nicht gesicherte Fahrzeuginsassen, 189 Mal verbotenes Telefonieren. | Foto: Lukas Sempera
  • Ergebnisse der Schwerpunktkontrollen am 08.06.2016: 443 nicht gesicherte Fahrzeuginsassen, 189 Mal verbotenes Telefonieren.
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TIROL. Am Mittwoch, 08.06.2016 führte die Tiroler Polizei Verkehrskontrollen durch. Hauptaugenmerk richtete die Polizei auf Sicherheitsgurt/Kindersicherung/Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und 32. KFG-Novelle (zum Beispiel SMS schreiben oder lesen, Spielen, etc.). Insgesamt wurden 632 Übertretungen beanstandet, davon 443 mal nicht gesicherte Fahrzeuginsassen und 189 mal verbotenes Telefonieren ohne Freisprechanlage.

632 Übertretungen bei den Schwerpunktkontrollen

  • 6 Anzeigen wegen Missachtung der Kindersicherungspflicht
  • 31 Anzeigen wegen Missachtung der Gurtpflicht
  • 406 Organmandate wegen Missachtung der Gurtpflicht
  • 11 Anzeigen wegen Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung
  • 178 Organmandate wegen Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung

Sicherheitsgurt

Das Anlegen eines Sicherheitsgurtes ist für alle Fahrzeuginsassen - auch für Beifahrer und Mitfahrer auf der Rückbank - Pflicht. Das Risiko, bei einem Verkehrsunfall zu sterben, ist für nicht-angeschnallte PKW-Insassen siebenmal höher als für gesicherte Personen. Das Motto muss daher lauten: Tür - Gurt - Start.
Der Gurt soll daher zum eigenen Schutz und zum Schutz der übrigen Mitfahrer angelegt werden. Die Strafe bei einem Verstoß ist 35,00 €.
Auch Kinder müssen gesichert werden: Hier ist auf die richtige Sicherung zu achten.
Verstöße dagegen haben eine Verwaltungsstrafe und eine Vormerkung im Führerschein-Register zur Folge.

Handynutzung während der Fahrt - 32. KFG-Novelle

Ablenkung ist verantwortlich für Rund ein Drittel aller Unfälle. Häufig ist die Verwendung des Mobiltelefons Grund für die Ablenkung. Bisher war nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage während der Fahrt untersagt. Mit der 32. Kraftfahrgesetz-Novelle (KFG), die am 09.06. in Kraft tritt, ist nur mehr die Verwendung des Telefons zum Telefonieren mit Freisprechanlage und als Navigationsgerät erlaubt.
Jegliche weitere Nutzung wie Telefonieren ohne Freisprechanlage, SMS schreiben, SMS lesen, Spielen, Nutzung einer Diktierfunktion, die Nutzung einer sonstigen am Smartphone zur Verfügung gestellten Kommunikationstechnike, etc. sind verboten. Das Mobiltelefon muss auch bei der rechtmäßigen Verwendung im Wageninneren befestigt sein.
Jede andere Verwendung führt zu einer Bestrafung im Organmandatswege oder zu einer Verwaltungsstrafanzeige.

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