Frischer Haarschnitt für den Vierbeiner mit neuen Regeln

Für die fesche Sommerfrisur sind die Hundebesitzer heuer wohl oder übel selbst verantwortlich.  | Foto: pixabay
  • Für die fesche Sommerfrisur sind die Hundebesitzer heuer wohl oder übel selbst verantwortlich.
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  • hochgeladen von Stephanie Kapferer

INNSBRUCK (sk). Die derzeitige Krise ist vor alle für kleine Unternehmen eine richtige Bewährungsprobe. Einzelunternehmer in jeder Branche kämpfen jetzt ums Überleben.

So auch alle Hundesalonbesitzer. Obwohl es zuerst danach aussah, dass alle Hundesalonbesitzer ihre Pforten geschlossen halten müssen, gibt es jetzt grünes Licht. Unter der Einhaltung von umfassenden Schutzmaßnahmen dürfen nun unsere Vierbeiner wieder "geschoren" und das Fell auf Vordermann gebracht werden. 

Klare Regeln in Zeiten von Corona:

Hygienemaßnahmen bei kontaktloser Betrieb im Hundesalon

- Hundefriseure und Mitarbeiter sowie Kunden haben den Mund- und Nasenbereich gut abzudecken 
- Mindestabstand von 1 Meter
- pro 20 m² Geschäftsfläche nur 1 Kunde
- Hundefriseure sind angehalten Handschuhe zu tragen und auf gründliche Desinfektion der Flächen     zu achten.
- Beim Eingang sind Desinfektionsmittelspender bereitzustellen.
- Kunden sind durch einen Aushang auf die Hygienemaßnahmen hinzuweisen.
- Kunden sind durch geeignete Information in einem Aushang darauf hinzuweisen, dass bei         Vorhandensein von Symptomen die Geschäftsräumlichkeiten nicht betreten werden dürfen.
- Die kontaktlose Bezahlung mit Bankomatkarte wird empfohlen
- Bei Barzahlung erfolgt die Übergabe entweder im Kuvert oder in eine bereitgestellte Schale im       Abstand von mindestens einem Meter.
· Die Bezahlung erfolgt vorzugsweise online.

Regeln für den kontaktlosen Betrieb:

- Die Arbeit vom Hundefriseur erfolgt am Tier (Hund) ohne Kundenkontakt.
- Fragen vom Tierbesitzer und Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch oder elektronisch, um     den Kundenkontakt vor Ort zu reduzieren.
- Die Termine werden so geplant, dass sich Kunden nicht begegnen.
- Risikogruppen (wie ältere Kunden) werden am Telefon aufgefordert das Tier (Hund) nicht selbst, sondern von einem Helfer zu überbringen.
- Das Betreten des Arbeitsbereichs vom Hundefriseur ist nur dem Hundefriseur gestattet
- Der Kunde hat den Wartebereich sofort wieder zu verlassen.
- Halsband und Leine des Kunden werden im Salon sofort entfernt.
- Vor jeder Pflege werden alle Hunde als erste Hygienemaßnahme gebadet, erst dann erfolgt die tatsächliche Pflege.
- Der Kunde holt das Tier (Hund) alleine ohne weitere Begleitpersonen.
- Die Übergabe vom Hund (Tier) an den Kunden erfolgt mit Handschuhen und eine den Mund- und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung.

Gesundheitliches Risiko für Hunde ohne Fellpflege?

„Der Fellwechsel ist für Hunde (et al) notwendig und ganz natürlich, damit passen sie sich den saisonalen Temperaturbedingungen an. Deshalb haaren die Hunde gerade im Frühjahr und Herbst stark. Die Pflege des Hundes hat nichts mit der Grundversorgung, auch wenn die Temperaturen steigen, zu tun und kann problemlos vom Besitzer selbst durchgeführt werden“, so die Berufsgruppe der Tierbetreuer.

Anzufügen ist außerdem, dass im Falle eines auftretenden Gesundheitsrisikos des Tieres ohnedies ein Tierarzt zu Rate zu ziehen ist, dessen Leistungsangebot auf Grundlage der Ausnahme „veterinärmedizinische Dienstleistung“ vom verordneten Betretungsverbot jedenfalls zulässig ist.

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