Von der Ausnahme zum Normalzustand
Große Stille rund um Innsbrucks Musikkapellen

- Die Blasmusikkapellen haben – wie auch andere Musiker und Musikerinnen – keine Möglichkeit zum Auftreten. Das größte Problem: Es kann nicht gemeinsam geprobt werden, die Fähigkeiten rosten ein.
- Foto: Hassl
- hochgeladen von Agnes Czingulszki (acz)
Besonders dort, wo es um Geselligkeit und Zusammenhalt geht, ist es ruhig: Auch die Blasmusikkapellen des Landes stehen still. Dabei ist diese Zeit des Jahres im Normalfall eine sehr aktive: Man bereitet sich auf die Frühjahrskonzerte vor.
INNSBRUCK. Im März 2020 hat jeder noch gehofft, es handelt sich nur um eine Übergangsphase und bald kehrt die Normalität zurück. Nun ist der Stillstand mehr zum Alltag als zum Sonderfall geworden: Mit Ausnahme einer kurzen Zeit im Sommer, ruht seither das gesellschaftliche Leben mit all seinen Veranstaltungen. Besonders laut ist die Stille bei den städtischen Musikkapellen. Um die 960 aktive Mitglieder in 18 Blasmusikkapellen gibt es in Innsbruck, die Klarinette, Tuba und Co. in die Ecke stellen mussten.

- Foto: Hassl
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Eine große Sehnsucht nach Normalität
Ausrückungen nennen die Blasmusikkapellen das, wenn die Mitglieder mit ihren Instrumenten und Trachten bei verschiedenen Veranstaltungen – Feste, Messen, Beerdigungen, Fürhjahrskonzerte, Schützenjahrtage – aufspielen. Doch Mitglied in einer Blasmusikkapelle zu sein bedeutet mehr, als "nur" Musik zu machen. Es ist eine Schmiede, in der Solidarität und Zusammenhalt, aber auch Konflikte ausgelebt oder mit ihnen umzugehen gelernt wird.
Es gibt auch unter den Blasmusikkapellen – wie in so vielen Bereichen – eine große Sehnsucht nach Normalität: Auf den Auftritt, das Bier danach, das Gemeinschaftsgefühl. Proben sind untersagt und auch irgendwelche Pläne zu schmieden ist sinnlos, weiß Bezirksobmann der Innsbrucker Blasmusikkapellen, Markus Schlenck. "Im März haben wir noch gedacht, das tauchen wir durch. Wenn wir gewusst hätten, dass es so lange dauert, hätten wir im April wahrscheinlich auch anders gehandelt und uns anders aufgestellt", erklärt er. Einzelne haben zwischendurch geprobt: Mit Plexiglas und Klebestreifen wie z. B. die Blamusikkapelle in Vill. Doch bald war das vorbei, schließlich standen die Obmänner – auch auf Grund der ständig ändernden Verordnungen – mit halbem Fuß in rechtlicher Ungewissheit.

- Markus Schlenck ist der Innsbrucker Bezirksobmann der Musikkapellen.
- Foto: MK Patsch
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Befürchtung: Mitglieder könnten für immer verloren gehen
Blasmusikkapellen haben neben finanziellen Einbußen – angemietete Konzertsäle, Vereinsräumlichkeiten und der Ausfall von Gagen – auch mit rechtlichen Fragen – wie die jährliche Generalversammlungen, die jetzt nicht stattfinden können – zu kämpfen. Die Subventionen der Stadt und der Härtefallfonds hat den Vereinen zumindest ein großes Loch im Budget erspart. Die rechtlichen Fragen müssen auf Grund der einzigartigen Situation gemeinsam mit den Behörden ausgelotet werden. Was aber die größte Befürchtung darstellt: Man weiß nicht, wann und wie es weitergeht.
Die Nachwuchsarbeit ist bei Normalbetrieb schon eine mühselige Angelegenheit, wie Schlenck weiß: "Wenn fünf junge Musiker anfangen, bleiben in drei Jahren vielleicht zwei übrig." Sie ziehen fort, interessieren sich für andere Dinge, fangen an zu studieren und haben keine Zeit mehr für die Musikkapellen. Er befürchtet, dass sich dieser Trend durch den Lockdown verstärkt.
Landeskonzertwertungsspiel: Die Absage ist so gut wie sicher
Auch die verschiedenen Wettbewerbe, bei denen sich die Musikkapellen und Nachwuchsmusiker messen können, sind abgesagt. Alle fünf Jahre findet das Landeskonzertwertungsspiel statt, das schon einmal von 2020 auf 2021 verlegt wurde. "Höchstwahrscheinlich müssen wir das auch 2021 absagen und es dann erst in fünf Jahren durchführen. Schließlich ist auch niemand in Form, da man nicht Proben kann", zeichnet Schlenck ein wenig aussichtsreiches Bild.
Das einzige, was man jetzt machen kann, ist weiter abwarten. Die Trachten und Instrumente sind jedenfalls auf Hochglanz gebracht worden und die Proben können – sobald die Bundesverordnung es wieder erlaubt – beginnen.





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