Hilfe - es stinkt! Was tun bei Geruchsbelästigung in Mehrparteienhäusern?

Bernhard Matt von der IIG erklärt: "Entscheidend ist die Ortsüblichkeit."
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STADTBLATT: Was gilt als „Geruchsbelästigung“ in einem Mehrparteienhaus?
Bernhard Matt:
Eine Definition für Geruchsbelästigung gibt es meines Wissens nicht. Es ist eher ein subjektives Empfinden von Bewohnern, die sich gestört fühlen. Wichtig ist immer der Ausdruck „Ortsüblichkeit“. Hier ein Beispiel: Wenn Gerüche von der benachbarten Imbissbude rüber kommen, dann kann man sicher von einer Geruchsbelästigung sprechen. Wenn aber jemand eine Zigarette auf seinem Balkon geraucht hat, dann ist dies sicherlich störend, aber ob es sich dann um eine Geruchsbelästigung handelt, ist fraglich. Wo da das Maß der Störung verläuft ist sehr schwer zu definieren.

Wie geht man am besten vor, wenn man sich durch Gerüche belästigt fühlt?
Wenn man sich gestört fühlt, dann ist es sicherlich ratsam, als erstes ein freundliches Gespräch mit den betreffenden Nachbarn zu suchen. Sollte dies nicht zielführend sein, empfiehlt es sich, die Hausverwaltung zu informieren. Hier ist es besonders wichtig, dass man klar definiert, was die Störung ist und nicht einfach sagt „Es stinkt“. Besser ist, wenn man beispielsweise sagt: „Der Nachbar hat ständig die Schuhe draußen stehen“ oder "Ein Nachbar raucht ständig im Stiegenhaus". Die Hausverwaltung wird sich das dann anschauen. Wenn es konkret jemanden gibt, der den Geruch verursacht, dann wird versucht, mit demjenigen ins Gespräch zu kommen und das Problem zu lösen.

Kann man auch selbst den direkten Kontakt zum Mieter suchen?
Grundsätzlich schadet ein freundliches Gespräch zwischen den Mietern nie. Kommt es jedoch zu einer Auseinandersetzung, ist der Weg über die Hausverwaltung auf jeden Fall immer ratsam – denn gerade bei direkter Ansprache kann es oft sein, dass es eskaliert und ein Streit entsteht. Wenn es über die Hausverwaltung geht, wird immer versucht, die Erstanschreiben per Brief so zu formulieren, dass höflich aufgefordert wird, das störende Verhalten zu unterlassen.

Was sind die Konsequenzen für den Mieter, der klar eine Geruchsbelästigung verursacht?
Von unserer Seite ist es so, dass man es anfänglich mit moderaten Schreiben versucht und erklärt, dass das für die anderen Mieter im Haus störend ist. Sollte das nichts bringen oder sollte der Zustand anhalten, dann wird man in den Schreiben konkreter und fordert ihn auf, das zu unterlassen. Die Frage ist wiederum: Ist es ortsüblich? Je nachdem, was die Ursachen dafür sind, werden entsprechende Schritte gesetzt, bis hin zur Einschaltung der Rechtsabteilung. Dort wird dann versucht, mit etwas mehr Nachdruck eine Lösung herbeizuführen.

Was muss man hinnehmen, was geht zu weit?
Ein häufiges Thema ist, wenn in der Wohnung daneben oder darunter auf dem Balkon viel geraucht wird. Da gibt es mittlerweile Rechtsentscheidungen, dass sowas nicht als Geruchsbelastung geltend gemacht werden kann. Der sich gestört fühlende Mieter muss nachweisen können, dass er durch diese Geruchsbelastung in seinem Wohnen eingeschränkt ist.

Wie geht man vor, wenn beispielsweise sehr viele Schuhe eines Mieters am Gang stehen?
Der Parameter ist immer die Hausordnung, die als Leitfaden für das Zusammenleben in einem Mehrparteienhaus gilt. Da sind die Stiegenhäuser beispielsweise als Fluchtwege vorgesehen und feuerpolizeilich auch genau so festgelegt. Das heißt, es darf in diesen Stiegenhäusern streng genommen nichts abgelegt werden. Wenn jemand dort seine Schuhe lagert, dann kann man ihn auffordern, die Schuhe innerhalb seiner Wohnung zu lagern. Die Bau- und Feuerpolizei sagt ganz klar: Fluchtwege müssen frei von brennbaren Gegenständen, von Brandlasten und von Stolperfallen sein.

Was ist mit Müll im Treppenhaus?
Aus Gründen der Hygiene sowie aus feuerpolizeilichen Gründen darf kein Müll im Stiegenhaus abgestellt werden.

Wie schaut es mit Essensgerüchen aus?
Das sind Freiheiten, die dem Mieter gewährt werden müssen. Wenn ein Mieter gerne mit viel Zwiebel, Curry oder ähnlichem kocht, dabei das Fenster offen steht und jemand fühlt sich dadurch gestört, dann wird es sicher schwierig sein, eine Geruchsbelästigung festzustellen.
Wenn jemand beim Kochen die Wohnungstür immer offen lässt und die Gerüche über das Stiegenhaus abziehen lässt, dann ist das aber sicherlich eine Vorgehensweise, die von uns nicht unterstützt wird.

Wann kann es zu einer Mietzinsminderung kommen?
Die Beeinträchtigung muss vom Mieter nachweisbar sein. „Es stinkt“ ist kein Grund. Es muss immer abgewogen werden, was die Ursache ist und ob es sich um eine anhaltende oder punktuelle Belastung handelt. Auch der Verursacher muss namhaft gemacht werden. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass sich eine Geruchsbelästigung nicht als Grund für eine Mietzinsminderung eignet.

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