Mühlauer Fußgängertunnel
Keine Sanierung, Neubau unrealistisch

Gemeinderat befasst sich mit der Sperre des Fußgängertunnels in Mühlau. | Foto: Linde
  • Gemeinderat befasst sich mit der Sperre des Fußgängertunnels in Mühlau.
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INNSBRUCK. Nach einer ausführlichen Beerichterstattung im Stadtblatt war die Sperre des Fußgängertunnels in Mühlau ein Thema im Innsbrucker Gemeinderat. Eine dringende Anfrage brachte Antworten, ein dringender Prüfungs-Antrag wurde dem Stadtsenat zugewiesen.

Proteste

Das Vorhaben der Stadt, die Bahnunterführung in Mühlau nicht zu sanieren, stößt auf viel Unverständnis und breiten Widerstand. Unisono fordern Markus Lassenberger (FPÖ), Gerald Depaoli (Gerechtes Innsbruck) und Julia Seidl (NEOS) in einem gemeinsamen dringenden Antrag und einer dringenden Anfrage an Bürgermeister Georg Willi Aufklärung über die Situation. "Wir beabsichtigen den Durchgang nicht mehr zu öffnen. Nachdem wir der ÖBB den Neubau auf unsere Kosten nicht anbieten können, bzw. angesichts mangelnder Priorität auch nicht anbieten wollen, erwarten wir den Widerruf der ÖBB. Es gibt eine fußläufige Alternative rund 250 m entfernt. Die hohen Kosten eines zeitgemäßen Neubaus sind für uns derzeit wegen mehrerer anderer priorisierten diesbezüglichen Vorhaben (Unterführungen und Brücken) nicht rechtfertigbar. Sollte man eines Tages zur Ansicht gelangen, diese Unterführung doch prioritär zu benötigen, ist ein Neubau ohne Mehrkosten jederzeit machbar", teilt die Stadt Innsbruck auf Anfrage der Stadtblatt-Redaktion mit.

GR-Diskussion

Im Rahmen der Diskussion informiert StR Uschi Schwarzl das im Zusammenhang mit der Sperre 4 Telefonanrufe und 3 Bürgermeldungen eingegangen sind. Die Situation selbst stellt sich nicht ganz klar, von Seiten der ÖBB wurde Anfang Feber mitgeteilt, dass ein Neubau dieses Tunnels von Nöten wäre. Die Kosten dafür sollen sich auf rund 1,5 Mio. Euro belaufen. Der Antrag wurde dem Stadtsenat zugewiesen.

Die Anfrage

Frage 1: Wann wurde die Unterführung genau gesperrt?
Antwort: Die Unterführung wurde am 11.12.2020 gesperrt.
Frage 2: Welche Gründe haben zur Schließung geführt? Bitte konkrete Angaben zu den Gründen und über den zeitlichen Ablauf der Entscheidung.
Antwort: Am 03.08.2020 wurde die Mag.-Abt. III, Tiefbau, von den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) darüber informiert, dass sich die Unterführung in ei-nem schlechten baulichen Zustand befindet. Auch wurde bekannt gegeben, dass die ÖBB im Jahr 2021 Planungen zu Auflassung der Unterführung auf-nehmen. Daraufhin wurde zusammen mit der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, ein Ortsaugenschein am 11.08.2020 durchgeführt, bei dem von der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, darauf hingewiesen wurde, dass eine winterdienstliche Betreuung der Unterführung aufgrund der unbefestigten Weganlage nicht durchgeführt werden kann. Die Unterführung wurde daher mit Einbruch des Winters gesperrt.
Frage 3: Wer hat diese Entscheidung getroffen und die Schließung in Auftrag gegeben?
Antwort: Die Entscheidung wurde von der Mag.-Abt. III, Tiefbau, gemeinsam mit der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, getroffen. Die Mag.-Abt. III, Tiefbau, hat die Schließung bei der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, in Auftrag gegeben.
Frage 4: Wurde eine Renovierung geprüft?
a) Wenn ja, bitte um Bekanntgabe der Ergebnisse und Kosten.
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort: Eine Renovierung wurde seitens der Mag.-Abt. III, Tiefbau, geprüft, jedoch von den ÖBB als Eigentümerin des Bauwerkes in der E-Mail vom 01.02.2021 abgelehnt. Daher konnten auch keine Renovierungskosten ermittelt werden.
Die Stadt Innsbruck hat 2003 einen Gestattungsvertrag mit den ÖBB abgeschlossen. In diesem wird die Mitbenützung der nichtöffentlichen Unterführung geregelt. Darin verpflichtet sich die Stadt Innsbruck unter anderem zur Übernahme der Wegerhaltung. Dieser Vertrag kann beiderseitig, unter Einhaltung einer dreimonatigen Widerrufsfrist, zu jedem Monatsletzten widerrufen werden.
Frage 5: Wurden bei einer Renovierung unterschiedliche Varianten geprüft? Welche ge-nau?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4.
Frage 6: Wurde auch eine Renovierung im Bestand überprüft – ohne barrierefreien Ausbau des Durchgangs?
a) Wenn ja, bitte um Bekanntgabe der Ergebnisse und Kosten.
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4.
Frage 7: Warum wurden die BürgerInnen nicht ausreichend informiert, sondern lediglich ein Schild für die "Umleitung" angebracht?
Antwort: Es wurden zu den zwei unmittelbar an der Unterführung angebrachten Schildern drei idente Vorankündigungen aufgestellt (siehe rote Markierungen in der Abbildung unterhalb). Für eine wenig begangene FußgängerInnenunterführung ist dies die beste Methode der Information. Eine breitere Streuung der Information, beispielsweise durch Presseaussendung, ist wenig zweckmäßig, da die Lage und das Vorhandensein der Unterführung nicht allgemein bekannt, sondern nur lokalen Anrainerinnen und Anrainer geläufig sind.
Frage 8: Welche Kosten sind der Stadt für den Zaun und die Verbarrikadierung entstanden (inklusive aufgewandter Arbeitsstunden)?
Antwort: Die Kosten betrugen in Summe € 2.219,60.
Frage 9: Wie viele Beschwerden/Nachfragen sind von BürgerInnen seit der Schließung ein-getroffen? (Mail, Anrufe, buergermeldungen.com etc.)
Antwort: In der Mag.-Abt. III, Tiefbau, sind eingegangen: 4 Telefonate, 3 Bürgermeldungen auf buergermeldungen.com und zwei E-Mail-Kontakte sowie die gegenständliche dringende Anfrage.
Frage 10: Gab es vor der Schließung eine Erhebung, wie viele BürgerInnen diese Unterführung pro Woche durchschnittlich nutzen?
a) Wein nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort: Vor der Schließung wurde keine Erhebung durchgeführt. Eine Verkehrszählung erschien infolge der Einschätzung einer sehr geringen Nutzungsfrequenz als nicht zweckmäßig. Die Sperre war aufgrund des nicht durchführbaren Winterdienstes und des schlechten baulichen Zustandes jedenfalls erforderlich. Die Nutzungsfrequenz ist nicht bekannt, mit Sicherheit aber gering.
Frage 11: Gibt es Bestrebungen, die Unterführung wieder zu öffnen, und welche Schritte werden dazu bis wann eingeleitet werden?
Antwort: Da eine Sanierung der Unterführung aufgrund der ablehnenden Haltung der Eigentümerin ausgeschlossen ist, ist eine Öffnung der Unterführung nicht möglich. Der Neubau einer Unterführung an ähnlicher Stelle verursacht Kosten in Höhe von € 1,5 Mio. bis € 2 Mio. In 250 m Entfernung besteht mit der Brücke Kreuzgasse eine Querungsmöglichkeit der Bahntrasse mit beiderseitiger Weganbindung.

Der Antrag

Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister wird beauftragt, die zuständigen Dienststellen des Stadtmagistrats anzuweisen, betreffend den 1895 errichteten Fußgängerdurchlass bei ÖBB km 72,690 im Stadtteil Mühlau zunächst zu prüfen, welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, um eine weitere Nutzung unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften und zeitgemäßen technischen Standards zu ermöglichen. Im Anschluss daran soll eine Kostenschätzung der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Auf Basis dieser Erhebungen soll sodann eine endgültige Entscheidung hinsichtlich einer weiteren Nutzung des ggs. Fußgängerdurchlasses getroffen werden.

Begründung:
Im "Stadtblatt Innsbruck" vom 04.03.2021 wurde unter dem Titel "Tunnelsperre wird nicht kampflos hingenommen" betreffend die überraschende Schließung des beliebten ÖBB-Fußgängerdurchgangs in Mühlau berichtet wie folgt: ,,(. . .),Wir beabsichtigen den Durchgang nicht mehr zu öffnen. Nachdem wir der OBB den Neubau auf unsere Kosten nicht anbieten können, bzw. angesichts mangelnder Priorität auch nicht anbieten wollen, erwarten wir den Widerruf der ÖBB. Es gibt eine fußläufige Alternative rund 250 m entfernt. Die hohen Kosten eines zeitgemäßen Neubaus sind für uns derzeit wegen mehrerer anderer priorisierter diesbezüglicher Vorhaben (Unterführungen und Brücken) nicht rechtfertigbar. Sollte man eines Tages zur Ansicht gelangen, diese Unterführung doch prioritär zu benötigen, ist ein Neubau ohne Mehrkosten jederzeit machbar', teilt die Stadt Innsbruck auf Anfrage der Stadtblatt-Redaktion mit. Eine Vorgehensweise, die auf massiven Widerstand stößt. (. . .)

Die Stadt Innsbruck hat 2003 einen Vertrag mit den ÖBB zur Nutzung dieser Unterführung abgeschlossen. Seit damals kann die Unterführung als Durchgang genutzt werden. Die Stadt Innsbruck hat sich seinerzeit verpflichtet Treppenanlagen mit Handläufen sowie Zaunanlagen zur sicheren Abtrennung der Bahnbetriebsanlagen zu errichten. Treppenanlage und Handläufe wurden jedoch vom Tiefbauamt nie ausgeführt. Die Stadt Innsbruck hat im Winter die Unterführung einfach gesperrt, um hier keinen Winterdienst durchführen zu müssen und gleichzeitig zu schauen, ob dieser Verbindungsweg wirklich noch genutzt wird. (. . .)

Auch in den sozialen Medien sorgt der Stadtblatt-Bericht für Reaktionen. (. . .) Direkt betroffenen Anrainer setzen sich ebenfalls zur Wehr. ,Nach dem wir trotz vieler Anfragen lange nicht über die Zukunft des Tunnels informiert wurden, können wir jetzt unsere Aktionen setzen', meint ein Anrainer aus Mühlau. Lange war nicht bekannt, wer die Verantwortung für die Sanierung zu tragen hat. ,Bei dem im Jahre 1895 errichteten Fußgängerdurchlass bei ÖBB km 72,690 ist laut jederzeit kündbarem) Gestattungsvertrag die Stadt Innsbruck Wegehalterin und haftet für alle Schäden, welche allenfalls den Wegbenützern entstehen. Aufgrund des Anlagenzustandes müssen geeignete Maßnahmen gesetzt werden, welche die Sicherheit gewährleisten, sofern der Durchgang auf Dauer bestehen bleiben soll. Aufgrund der Vertragslage muss die Stadt diese Maßnahmen finanzieren', informieren die ÖBB über die aktuelle Situation: ,Seitens der ÖBB Infrastruktur AG gab es Gespräche mit Vertretern der Stadt Innsbruck. Da die Stadt Innsbruck offensichtlich selbst nicht einschätzen kann, wie die Unterführung angenommen wird, hat sie als Test das Bauwerk über den Winter abgesperrt, sohin entfällt naturgemäß auch die Wegehalterhaftung, welche in der Sphäre der Stadt Innsbruck liegt. Die Beschilderung wurde von der Stadt Innsbruck angebracht'.

Die Anrainer hoffen auf transparente Informationen durch die Stadt betreffend die Sanierungskosten und ein Einlenken der Verantwortlichen. ,Hier wird ein einfacher Zugang in die Natur sinnlos zerstört, wir hoffen, dass es aber noch nicht zu spät für die Einsicht der Stadt Innsbruck ist: meint ein weiterer Anrainer abschließend."

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