Mein Haustier auf Urlaub

Ein Hund muss laut österreichischem Tierschutzgesetz mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein. Die Mikrochipnummer sowie die Daten des/der TierbesitzerIn und die Impfdaten werden im EU-Heimtierausweis eingetragen. Ein entlaufener Hund kann  | Foto: IKM
  • Ein Hund muss laut österreichischem Tierschutzgesetz mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein. Die Mikrochipnummer sowie die Daten des/der TierbesitzerIn und die Impfdaten werden im EU-Heimtierausweis eingetragen. Ein entlaufener Hund kann
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  • hochgeladen von Katharina Ranalter (kr)

(kr). Im Sommer fahren die meisten Tiroler für ein paar Wochen in den Urlaub. Wenn man jedoch ein Haustier hat, dann muss dieses auch während der eigenen Abwesenheit gut versorgt sein. Oder man nimmt es mit in den Urlaub. Manchmal geschieht es auch, dass man sich im Urlaubsland in ein Tier "verliebt" und es mnit nach Hause nehmen möchte. Was man dabei alles beachten muss, hat der städtische Rat für Veterinätwesen zusammengefasst.
Zunächst ist dringend davon abzuraten, ein Tier vom Urlaub mit nach Hause zu nehmen. Aufgrund von Krankheitsgefahren und ähnlichem, sollte man sich die genauen Einfuhrbestimmungen ansehen. Werden Tiere ohne gültige Papiere bzw. Impfungen nach Österreich gebracht, muss der/die „neue BesitzerIn“ damit rechnen, dass das Tier auf eigene Kosten in eine mehrmonatige Quarantäne, die in einer Einzelbox ohne sozialen Kontakt erfolgt, genommen oder in das Herkunftsland zurückgeschickt wird. Wenn man ein Tier vom Ausland mit nach Hause nimmt, können diese als Überträger ansteckender Krankheiten fungieren. Wenn an den Tieren vor Ort helfen will, ist es am besten, sich an eine ortsansässige Tierschutzorganisation mit einer Spende zu wenden. Damit können die Kosten für Futter und medizinische Versorgung übernommen werden.
Wenn man sein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte, braucht man einen EU-Heimtierausweis, den Ihr Tierarzt ausstellt. Ein Hund muss außerdem mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein. Die Mikrochipnummer sowie die Daten des/der TierbesitzerIn und die Impfdaten werden im EU-Heimtierausweis eingetragen, der stets griffbereit sein sollte und auf Reisen mitgeführt werden muss.
Sollten man nicht die Möglichkeit haben, das Haustier mit in den Urlaub zu nehmen, informieren Sie sich über private Tierpensionen informieren, z.B. unter http://www.tierschutzverein-tirol.at.

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