Fußgängerzonen
Radfahren ist wieder verboten
INNSBRUCK. Die Maria-Theresien-Straße und die Altstadt sind wieder Fußgänger-Zonen. Die
Radverkehrs-Verordnung ist mit 31. Mai abgelaufen und das Radfahren in der Fußgänger-Zone wieder verboten.
Abgelaufen
Anlässlich der Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus hat die Stadt Innsbruck die FußgängerInnen-Zonen Maria-Theresien-Straße und Altstadt für den Radverkehr geöffnet. Insbesondere sollte Menschen in systemerhaltenden Berufen der Anfahrtsweg zur Arbeit erleichtert und verkürzt werden. „Wir haben das Corona-Virus zwar noch nicht endgültig bekämpft, dennoch befinden wir uns auf einem guten Weg hin zu einer Normalisierung unseres Alltages. Aus diesem Grund werden Schritt für Schritt die Verordnungen die wir während der Covid-19-Krise erlassen haben wieder außer Kraft gesetzt. Dies betrifft jetzt auch die Regelung für den Fahrradverkehr in der nördlichen Maria-Theresien-Straße zwischen Anichstraße und Markt- bzw. Burggraben sowie im gesamten Bereich der Altstadt“, erklärt Bürgermeister Willi. Mit Ablauf des 31. Mai 2020 tritt die Verordnung „Öffnung Maria-Theresien-Straße und Altstadt für den Radverkehr“ außer Kraft. Radfahren ist in diesem Bereich wieder verboten.
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