SERVICE: Beschränkung LKW-Verkehr am 04.08. und 05.08.2017
Aufgrund eines LKW-Fahrverbots in Italien gilt auch in Tirol am 04.08. und 05.08. ein Sonderfahrverbot.
TIROL. Am Freitag, 04.08. und am Samstag, 05.08.2017 gibt es in Tirol ein Sonderfahrverbot für LKW. Dieses Fahrverbot gilt am Freitag von 16:00 bis 22 Uhr und am Samstag von 10:00 bis 15:00 Uhr mit Fahrtrichtung Italien. Das Sonderfahrverbot gilt nur für Fahrten nach bzw. durch Italien.
Fahrverbot für Schwerverkehr
Das Sonderfahrverbot gilt für
- folgende Lastkraftwagen
- Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t
- Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt
- Inntalautobahn A 12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst
- Brennerautobahn A 13 Anschlussstelle Innsbruck Süd bis zur Staatsgrenze
- verschiedene Tier- und Lebensmitteltransporte,
- Katastrophen- und Rettungseinsätze
- Flughafentransporte
- Fahrten für die ROLA (Rollende Landstraße
- Fahrten, die auch in Italien vom Fahrverbot ausgenommen sind
folgende Strecken
Das Verbot gilt für Fahrten mit Ziel in Italien bzw. für Fahrten, deren Ziele nur durch Italien erreichbar sind.
Ausnahmen vom Fahrverbot
Ausgenommen vom Fahrverbot sind unter anderen
Andere bestehende Fahrverbote sind von diesem Sonderfahrverbot nicht betroffen und bleiben aufrecht. Das Fahrverbot am 04.08. und 05.08.2017 geht direkt über in das Wochenendfahrverbot für Schwerfahrzeuge.
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