Nationalratsantrag auf dem Tisch
Sonderbetreuungszeit: Rechtsanspruch und Kostenübernahme

Anspruch auf vier Wochen Sonderbetreuungszeit, Kosten werden vom Bund übernommen | Foto: pixabay
  • Anspruch auf vier Wochen Sonderbetreuungszeit, Kosten werden vom Bund übernommen
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Familiensprecherin der Grünen, Barbara Neßler, ehemals Gemeinderätin in Innsbruck, setzt sich zusammen mit der ÖVP und SPÖ für einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit ein. Auch Ausweitung auf vier Wochen und volle Kostenübernahme durch den Bund werden kommen.

„Wir bringen heute im Nationalrat einen Initiativantrag zur allumfassenden Verbesserung der Sonderbetreuungszeit ein. Durch den Rechtsanspruch für die Eltern und durch die volle Kostenübernahme durch den Bund schaffen wir Sicherheit und unterstützen damit sowohl die Eltern als auch die Unternehmen in den kommenden herausfordernden Monaten. Ich freue mich, dass dieses Anliegen der Grünen nun endlich zur Umsetzung kommt“

, sagt Barbara Neßler, Familiensprecherin der Grünen, zu bevorstehenden Änderungen bei der Sonderbetreuungszeit.

„Unter den derzeitigen Umständen braucht es rasche und angepasste Unterstützung von Eltern und Erziehungsberechtigten. Die SPÖ hat von Beginn der Krise weg Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit gefordert. Wir sind sehr erfreut, dass diese Forderung nun endlich umgesetzt wird! Spät aber doch zeigt die türkis-grüne Regierung Verständnis für dieses sehr wichtige Anliegen“

, zeigt sich Selma Yildirim, Nationalrätin und Landesfrauenvorsitzende der SPÖ Tirol, erfreut.

Mit dem Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit ist die Zustimmung des Arbeitgebers nun nicht mehr nötig – dieser bekommt vom Bund 100 Prozent der entstandenen Kosten zurück. 

„Die Kosten, welche für die Arbeitgeber im Rahmen von Sonderbetreuungszeiten entstehen, werden vollständig vom Bund übernommen“

, so NRin Pfurtscheller zu einem weiteren Novum hinsichtlich der Sonderbetreuungszeiten. Bis dato wurden die Kosten des Dienstgebers zu einem Drittel übernommen.

Quarantäne und Schulschließungen

Das Instrument der Sonderbetreuungszeit soll vor allem bei Schulschließungen bzw. bei Quarantäne genutzt werden können. Die Aufstockung und Verbesserung ist laut Neßler in der derzeitigen Situation unbedingt erforderlich: „Die Familien brauchen für den Fall von Schulschließungen die größtmögliche Sicherheit, um ohne Betreuungslücken durch das Schuljahr zu kommen. Daher sorgen wir nicht nur für Rechtssicherheit, sondern stocken die Sonderbetreuungszeit ab November auf vier Wochen auf und verlängern diese bis 9. Juli 2021, dem Ende des Schuljahres.“, so NRin Nessler.

Geltend gemacht werden kann der Anspruch, wenn Kinder aufgrund von Krankheits- oder Ansteckungsverdacht behördlich abgesondert werden, er gilt auch für bisher erfasste Betreuungssituationen.

Neben der Sonderbetreuungszeit gibt es auch noch andere Möglichkeiten der Freistellung. Diese bestehen unabhängig von der Sonderbetreuungszeit und müssen auch nicht vorab aufgebraucht werden:

„Beruf und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bekommen, ist ohnehin nicht einfach und vor allem Frauen müssen oft doppelte und dreifache Arbeit leisten. Die Situation hat sich durch Corona verschärft, aber nun sind wir endlich gut gewappnet. Während die Sonderbetreuungszeit vor allem bei Schulschließungen und Quarantäne aufgrund der Pandemie als zusätzliche Möglichkeit ausgeweitet wird, gibt es bei Krankheit der Kinder bereits die Möglichkeit der Pflegefreistellung“

Fakten:

  • Volle Kostenübernahme und Rechtsanspruch
  • Auf 4 Wochen aufgestockt
  • Bis zum Ende des Schuljahrs
  • Rückwirkend mit 1. November

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