Einbürgerungen
Land Tirol verleiht jährlich 770 Staatsbürgerschaften
Etwa 770 Personen erhalten in Tirol pro Jahr die Österreichische Staatsbürgerschaft. Neben dem Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalt ist auch die Unbescholtenheit und der Nachweis ausreichender Deutschkentnisse Vorraussetzung für den Erhalt der Staatsbürgerschaft. Dabei kommt es, wie LHstv. Dornauer informiert auch zu Betrugsfällen.
TIROL. "Eine Erleichterung oder Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechts wird es mit mir als zuständigem Referenten nicht geben", macht LHstv. Gerog Dornauer, der auch Staatsbürgerschaftslandesreferent darauf aufmerksam, dass es im vergangenen Jahr neben 770 Einbürgerungen beim Erwerb des Nachweises ausreichender Deutschkentnisse auch zu Betrugsversuchen gekommen sei. "„Manipulationen, um die Voraussetzungen für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft oder den Status der Asylberechtigung zu erlangen, sind keine Bagatelldelikte", so Dornauer weiter. Gefälschte Zeugnisse gehörten dabei genauso zu den falsch vorgelegten Dokumenten, wie der Versuch, den Nachweis der erlangten Deutschkentnisse durch eine andere Person durchführen zu lassen. In den entsprechenden Fällen wurde von der Abteilung Staatsbürgerschaft, die die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherstellt, Anzeige erstattet. Bei einer Verurteilung müssen die betreffenden Personen neben unbedingten Geldstrafen auch mit bedingten Freiheitsstrafen sowie damit rechnen, dass die Staatsbürgerschaft für die Dauer von mindestens fünf Jahren nicht mehr beantragt werden kann.
Factbox Einbürgerungsvoraussetzungen:
- Nachweis von Deutschkenntnissen
- Nachweis von Kenntnissen der demokratischen Ordnung und der Geschichte Österreichs und Tirols
- Nachweis des rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthaltes in Österreich
- Unbescholtenheit (keine gerichtlichen Verurteilungen, kein anhängiges Strafverfahren, keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen)
- Kein bestehendes Aufenthaltsverbot sowie kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung sowohl im Inland als auch in einem anderen EWR-Staat und keine Erlassung einer Ausweisung in den letzten 18 Monaten
- Bejahende Einstellung zur Republik Österreich
- Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
- Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
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