Zweites Vertragsverletzungsverfahren durch EU-Kommission eingeleitet

- Die EU-Kommission plant ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des sektoralen Fahrverbotes für bestimmte Güter.
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Die EU-Kommission plant das zweite Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land Tirol. Das zweite richtet sich gegen das sektorale Fahrverbot, das in Tirol ab 1. November gelten soll.
TIROL. Die EU-Kommission plant ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des sektoralen Fahrverbotes bei bestimmten Gütern. Der Grüne Verkehrssprecher NR Georg Willi wirft der EU-Kommission hier ein "Messen mit zweierlei Maß" vor. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen das sektorale Fahrverbot wurde von EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc eingeleitet.
Zweites Vertragsverletzungsverfahren wird angestrebt
Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission soll das sektorale Fahrverbot für Müll, Schrott, Rundholz, Steine, Keramik, Eisen etc. betreffen. Dann wird es zwei verschiedene Vertragsverletzungsverfahren gegen Tirol geben. In einem wirft die EU-Kommission dem Land Tirol vor, die Stickoxidgrenzwerte nicht einzuhalten. Das zweite Verfahren richtet sich gegen das sektorale Fahrverbot. Mit dem sektoralen Fahrverbot sollen rund 200.000 Lkw-Fahrten auf die Schiene gebracht und somit die Stickoxidwerte gesenkt werden. Für Georg Willi ist das ein "Messen mit zweierlei Maß" durch die EU-Kommission.
Widersprüche beim Streit um Stickoxidwerte
Im Streit um die zu hohen Stickoxidwerte kommt es durch die EU-Kommission zu Widersprüchen. Einerseits werden durch die EU-Kommission die Verkehrsverlagerung auf die Schiene und die Einhaltung der Alpenkonventionen verlangt. Andererseits werden Probleme in der Gesetzgebung nicht behoben.
Beispielsweise werden die Emissionswerte von älteren Euroklassen per Gesetz geregelt. Gleichzeitig entspricht das Prüfverfahren nicht den wirklichen Emissionsverhalten bei tatsächlichen LKW-Fahrten. In diesem Fall sind die Emissionswerte weitaus höher. Weiters berücksichtigt die EU-Abgasgesetzgebung die Zunahme des Anteils der NO2‑Direktemissionen nicht.
Entscheidung Europäischer Gerichtshof
Im Urteil von 2011 bezeichnete der Europäische Gerichtshof das sektorale Fahrverbot als geeignet und legitim. Allerdings verlangte er auch, dass vorher zwei andere Maßnahmen eingeführt werden müssten. Tempo 100 auf der Autobahn und das Verbot von älteren Euro-Klassen sind genau diese Maßnahmen. "Wenn sich die Tiroler Landesregierung an die Vorgaben des EuGH hält, sollte das die EU-Kommission auch tun“, so Georg Willi. Willi fordert mehr Engagement für die Gesundheit statt für die Interessen der Lkw-Lobby.
Tirol hält am sektoralen Fahrverbot fest
Auch für ÖVP-Verkehrssprecher Alois Margreiter ist das Verhalten der EU in Bezug auf die beiden Vertragsverletzungsverfahren "widersinnig." Tirol werde sich von seinem Weg nicht abbringen lassen, so Alois Margreiter. Im Zuge des Verfahrens werde man die Widersprüche herausarbeiten und aufzeigen. Bei diesem Verfahren hat das Land Tirol auch die Unterstützung von Österreichs Verkehrsminister Jörg Leichtfried.
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