TFV Präsidium
Im Interesse von fünf Vereinen und der Fußballfamilie

Das Präsidium hat hinsichtlich aller fünf Ansuchen sämtliche eingangs angeführten Voraussetzungen für eine Ausnahme von der allgemein gültigen Regel als gegeben erachtet und deshalb einstimmig so entschieden. Das Präsidium des TFV bestand am 12.06.2025 aus insgesamt 16 Mitgliedern, von denen jeder eine Stimme hat.
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Es sind nicht nur mehr allein sportliche Gründe, die über Aufsteiger und Absteiger in den Fußballligen entscheiden. Gesellschaftliche Veränderungen, Wegfall von Sponsoren, Probleme mit der Infrastruktur. Die Verantwortlichen in den Fußballverbänden müssen eine Vielzahl an Beweggründen berücksichtigen. So auch bei den Ansuchen der Vereine Generali UNION Innsbruck, SV Breitenbach, SPG Oberland West, FC Nassereith und SV Thiersee. TFV-Präsident Sepp Geisler zur TFV-Entscheidung.

INNSBRUCK. "Die Hauptaufgabe des TFV besteht in der Organisation eines Meisterschaftsspielbetriebe für seine Vereine und dessen Überwachung. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, braucht es Regeln im Sinne von Bestimmungen, die teilweise vom ÖFB vorgegeben und teilweise vom Verband eigenständig erlassen werden können. Der Verband hat dabei immer als Dienstleister für (alle) Vereine zu fungieren", betont der Präsident des Tiroler Fußballverbandes Sepp Geisler. Die im Zusammenhang mit den Entscheidungen des Präsidiums am 12.06.2025 zur Anwendung gelangenden Bestimmungen finden sich in den Durchführungsbestimmungen des TFV für die Spielsaison 2024/2025, die autonom im Sinne von eigenständig vom Verband erlassen werden können. Diese Bestimmungen sind als allgemeine Regel für alle Vereine gültig und daher auch entsprechend anzuwenden.

Ausnahmen

Ausnahmen davon können nur in begründeten (Einzel)fällen und somit nicht willkürlich gemacht werden und dürfen auf keinen Fall dazu führen, dass andere Vereine dadurch einen Nachteil erleiden. Außerdem dürfen Ausnahmen nicht zu häufig vorkommen. Im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des TFV (ausgenommen die Regionalliga West) gab es derartige Ansuchen im letzten Jahrzehnt praktisch nie. Die Vereine FC Union Innsbruck und SV Breitenbach haben um Versetzung ihrer Kampfmannschaften von der HYPO Tirol Liga in die Landesliga West bzw. Landesliga Ost und damit um Versetzung in eine niedrigere Spielklasse angesucht. Gleichgelagerte Ansuchen gab es von drei weiteren Vereinen (SPG Oberland West, FC Nassereith und SV Thiersee) um Versetzung von der 1. Klasse West bzw. 1 Klasse Ost in die 2. Klasse West bzw. 2. Klasse Ost.

TFV-Präsident Sepp Geisler: "Nur so kann der Verband seiner Aufgabe, Dienstleister für alle Vereine zu sein, gerecht werden." | Foto: Kristen Images
  • TFV-Präsident Sepp Geisler: "Nur so kann der Verband seiner Aufgabe, Dienstleister für alle Vereine zu sein, gerecht werden."
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Derartige Ansuchen müssen nach § 15 der TFV Durchführungsbestimmungen bis spätestens 20. Dezember übermittelt werden und haben im Falle einer Bewilligung zur Folge, dass diese Vereine an das Tabellenende gereiht und für die folgende Spielsaison in die letzte Spielklasse eingeteilt werden. Alle Ansuchen wurden ausführlich und zusammengefasst damit begründet, dass konkrete Umstände eingetreten sind, die ihnen vor dem 20. Dezember noch nicht bekannt gewesen sind, weshalb es eben zu einer Antrags(Ansuchen-)Stellung nach dem 20. Dezember gekommen ist.

Nach Prüfung der Ansuchen kam das Präsidium zum Ergebnis, dass jeweils unvorhersehbare Umstände eingetreten sind, die besonders berücksichtigungswürdige Gründe darstellen. Davon ausgehend hat das Präsidium, das die Durchführungsbestimmungen erlassen hat, im Sinne des Gebots der Gleichbehandlung aller Vereine einstimmig beschlossen, dass die Frist 20. Dezember bis zum 12.06.2025 erstreckt bzw. verlängert wird und auch keine Einteilung für die folgende Spielsaison in die letzte Klasse erfolgt. Somit kam es zu einer „unterjährigen“ teilweisen Änderung der Durchführungsbestimmungen des Verbandes.

TFV-Präsident Sepp Geisler (bei der Übergabe der Medaillen anlässlich des TFV Kerschdorfer Tirol Cup) über die Entscheidungen des Präsidiums. | Foto: TFV
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Das Präsidium hat hinsichtlich aller fünf Ansuchen sämtliche eingangs angeführten Voraussetzungen für eine Ausnahme von der allgemein gültigen Regel als gegeben erachtet und deshalb einstimmig so entschieden. Das Präsidium des TFV bestand am 12.06.2025 aus insgesamt 16 Mitgliedern, von denen jeder eine Stimme hat.

"Ich habe nie ein Hehl daraus gemacht, ein vereinsnaher Präsident sein zu wollen, weshalb ich es dann auch gewesen bin, der die letztlich beschlossene Vorgehensweise vorgeschlagen hat, der dann alle Mitglieder gefolgt sind. Nur so kann der Verband seiner Aufgabe, Dienstleister für alle Vereine zu sein, gerecht werden. Dies natürlich immer nur unter der Voraussetzung, dass bei ausnahmsweise getroffenen Entscheidungen kein anderer Verein einen Nachteil erleidet", betont TFV-Präsident Sepp Geiler abschließend.

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Das Präsidium hat hinsichtlich aller fünf Ansuchen sämtliche eingangs angeführten Voraussetzungen für eine Ausnahme von der allgemein gültigen Regel als gegeben erachtet und deshalb einstimmig so entschieden. Das Präsidium des TFV bestand am 12.06.2025 aus insgesamt 16 Mitgliedern, von denen jeder eine Stimme hat.
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