FC Wacker Innsbruck
Keine persönliche Vorsprache bei der Bundesliga

Bundesliga benötigt keine persönliche Vorsprache vom FCW-Präsidenten und Partner Thomas Kienle. | Foto: Archiv1133
2Bilder
  • Bundesliga benötigt keine persönliche Vorsprache vom FCW-Präsidenten und Partner Thomas Kienle.
  • Foto: Archiv1133
  • hochgeladen von Georg Herrmann

Die von FC Wacker Innsbruck Präsidenten Kevin Radi geplante persönliche Vorsprache beim Protestkomitee der österreichischen Fußballbundesliga in Wien findet nicht statt. Die Absage wurde seitens der Bundesliga mitgeteilt.

INNSBRUCK. Die Urteilsfindung kann aufgrund der eingereichten Unterlagen passieren und somit ist ein weiteres Vorsprechen nicht von Notwendigkeit, teilt der FC Wacker Innsbruck in einer Aussendung mit.

"Ursprünglich war ein Termin mit dem Vorstand des FC Wacker Innsbruck und Thomas Kienle vor dem Protestkomitee geplant. Der FC Wacker Innsbruck hat alle für die zweite Liga erforderlichen Unterlagen eingereicht und hofft somit, trotz der aktuellen Schwierigkeiten, auf den Erhalt der Spielgenehmigung. Sollte das Zulassungsurteil negativ ausfallen, bliebe dem Tiroler Traditionsverein noch der Gang zum Ständig Neutralen Schiedsgericht." Aussendung des FC wacker Innsbruck

FC Wacker Innsbruck GmbH ohne Geschäftsführer, BezirksBlätter Innsbruck Artikel

Keine Lizenz in erster Instanz

Wie erwartet hat der FC Wacker Innsbruck die Lizenz in erster Instanz nicht erhalten. Gründe sind nach Aussagen der FCW-Verantwortlichen fehlende finanzielle Unterlagen sowie ein ausstehender Mietvertrag mit dem Stadionbetreiber für die neue Saison.  FC Wacker Innsbruck Präsident Kevin Radi meinte nach der Ablehnung der Lizenz: „Aufgrund des Zeitdrucks und der aktuellen finanziellen Herausforderungen war es für uns nicht möglich, alle Unterlagen pünktlich einzureichen, um dieLizenz in erster Instanz zu erhalten. Dementsprechend sind wir über die Entscheidung der Bundesliga wenig überrascht. Trotzdem bleiben wir guter Dinge, dass wir binnen der Nachreichfrist alle relevanten Aufgaben erledigen können und so am Ende die Lizenz für die Bundesliga erhalten.“

Sollte das Zulassungsurteil negativ ausfallen, bliebe noch der Gang zum Ständig Neutralen Schiedsgericht. | Foto: Archiv1133
  • Sollte das Zulassungsurteil negativ ausfallen, bliebe noch der Gang zum Ständig Neutralen Schiedsgericht.
  • Foto: Archiv1133
  • hochgeladen von Georg Herrmann

Protest eingelegt

Der FC Wacker Innsbruck hat knapp vor dem Auslaufen der Nachreichfrist Protest gegen das erstinstanzliche Lizenzurteil eingereicht. So teilte der Verein mit: "Um sicherzustellen, dass der Tiroler Traditionsverein auch in der kommenden Saison im Profibetrieb bestehen bleibt, hat der Verein alle für die Zulassung zur zweiten Liga benötigten Unterlagen an die österreichische Fußballbundesliga übermittelt. Zusätzlich wird Partner Thomas Kienle mit den Verantwortlichen des FC Wacker Innsbruck am kommenden Dienstag beim Senat 5 vorsprechen, um die zukünftige Vorgehensweise genauestens zu erläutern. „Wir sind der Meinung, dass wir für den Spielbetrieb in der zweiten Liga alle Auflagen erfüllen und werden dies, gemeinsam mit Thomas Kienle, bei der Anhörung kommende Woche auch der Bundesliga so erläutern“, erklärt Kevin Radi, FC Wacker-Präsident in der Aussendung.

Anmerk. der Redaktion: Die Lizenz ist Voraussetzung für die Teilnahme an der höchsten Spielklasse und berechtigt ebenso zur Teilnahme an der 2. Liga. Die Zulassung berechtigt bei sportlicher Qualifikation zu der Teilnahme an der 2. Liga.

FC Wacker hat Protest eingereicht, BezirksBlätter Innsbruck Artikel

Zulassungsbestimmungen

Die Zulassungsbestimmungen sind auf 72 Seiten geregelt und können hier abgerufen werden. U. a. muss der Zulassungsbewerber den schriftlichen Nachweis erbringen, dass keine überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber bestimmten Arbeit-/Dienstnehmern sowie allen Kampfmannschaftsspielern sowie keine überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern bzw. Steuerbehörden im Hinblick auf abgabepflichtige Sachverhalte bestehen.

Lizenzvergabe

Für die Lizenz- und Zulassungsanträge zur Saison 2022/23 wurden insgesamt 32 Lizenz- bzw. Zulassungsanträge beim ÖFB eingebracht. Aus der Regionalliga West (Eliteliga) wurde kein Antrag eingebracht, womit es aus dieser Region keinen Aufsteiger und somit aus der ADMIRAL 2. Liga heuer nur zwei Absteiger geben wird. Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz bzw. Zulassung nicht erteilt werden können, so kann dieser innerhalb von acht Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee der Bundesliga einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Die Entscheidung des Protestkomitees fällt bis Ende April 2022. Sollte die Lizenz bzw. Zulassung auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga, und entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts bis voraussichtlich Mitte Mai 2022, das erste Spiel im Europa League-Play-off findet im Juli 2022 statt. Abgeschlossen wird das Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren mit der Meldung der lizenzierten Klubs an die UEFA bis 31. Mai 2022.

Weitere Nachrichten aus Innsbruck finden Sie hier

Bundesliga benötigt keine persönliche Vorsprache vom FCW-Präsidenten und Partner Thomas Kienle. | Foto: Archiv1133
Sollte das Zulassungsurteil negativ ausfallen, bliebe noch der Gang zum Ständig Neutralen Schiedsgericht. | Foto: Archiv1133
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.