Berufsbild Gartenbauer - eine umfangreiche Ausbildung

Peter Pfeifer (Obmann Tiroler Gärtner), LK-Vizepräsidentin Helga Brunschmid, LAK-Präsident Andreas Gleirscher und Lehrlings- und Fachausbildungsstellen-GF Evelyn Darmann gratulierten 13 Facharbeiterinnen und Facharbeitern zum „Ausgezeichneten Erfolg“ | Foto: LK Tirol/Haaser
  • Peter Pfeifer (Obmann Tiroler Gärtner), LK-Vizepräsidentin Helga Brunschmid, LAK-Präsident Andreas Gleirscher und Lehrlings- und Fachausbildungsstellen-GF Evelyn Darmann gratulierten 13 Facharbeiterinnen und Facharbeitern zum „Ausgezeichneten Erfolg“
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TIROL. Am 30. und 31. August fand in Innsbruck im Hofgarten die Facharbeiterprüfung der Gartenbaulehrlinge statt. Vor einer Kommission mussten sie in 12 Fächern ihre Prüfung ablegen. Von 30 zur Prüfung angetretenen Lehrlingen haben 28 die Prüfung bestanden.

Breitgefächertes Wissen

Die Ausbildung im Bereich des Gartenbaus ist eine sehr umfangreiche Ausbildung, wie auch die Abschlussprüfung der Lehrlinge zeigte. In insgesamt 12 Fächern mussten sie ihre Prüfungen ablegen. Gefragt wurde handwerkliches Können beim Kultivieren von Blumen, Stauden und Gehölzen, das Wissen über integrierten Pflanzenschutz und Düngungen, sowie über Pflanzen, Bodenkunde und chemisches Wissen über die einzelnen Nährelemente. GärtnerInnen sind wichtig für Lebensmittelproduktion, Produkte der ästhetischen Umweltgestaltung und sie schaffen Lebensräume zur Erholung.

Lehrzeit kann in anderen Berufen verkürzt werden

In Tirol bilden 43 Lehrbetriebe 80 Lehrlinge im Bereich Gartenbau aus. Der Gartenbau gehört daher zu den landwirtschaftlichen Lehrberufen mit den meisten Lehrlingen, so Peter Pfeifer, Obmann der Tiroler Gärtner. Aufgrund des Umfangs der Ausbildung im Bereich Gartenbau ergeben sich Vorteile bei der Anerkennung der Lehrzeit in anderen landwirtschaftlichen und gewerblichen Berufen.

Lehrzeitverkürzung

  • Floristik und Landschaftsgärtnerei: Verkürzung um zwei Jahre
  • Obstbau und Obstverwertung: Verkürzung um zwei Jahre
  • Weinbau und Kellerwirtschaft: Verkürzung um zwei Jahre
  • Bienenwirtschaft: Verkürzung um zwei Jahre
  • Forstgarten und Forspflegewirtschaft: Verkürzung um zwei Jahre
  • Feldgemüsebau: Verkürzung um drei Jahre
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