Feuerwerk(e) im Ortsgebiet
Jennersdorf begrüßte das Jahr 2020 mit großer Knallerei
Die Vorschrift: "Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder und andere) im Ortsgebiet ist generell verboten" findet, wie alljährlich, keine Beachtung.
Auch zum Jahreswechsel 2019/20 wurden an zig Stellen im Ortsgebiet von Jennersdorf Feuerwerkskörper der Klasse F2 abgefeuert. Die Überbleibsel, rund 90% was raufgeschossen worden ist, kommt auch wieder runter, wird aber kaum weggeräumt - die Plastik- und Holzteile bleiben in der Natur liegen, wer verfolgt auch schon wo die Reste runterkommen und landen.
Natürlich ist ein Feuerwerk ein optischer Genuss und wunderschön anzusehen...über die Verschmutzung oder gar die massive Feinstaubbelastung macht sich aber niemand Gedanken, geschweige denn, dass eine der Raketen mitunter nicht hochsteigt sondern waagrecht ins Nachbarhaus düst, die Mundl-Silvesterfolge lässt grüßen.
Wünschenswert ist also ein zentraler Platz für ein, wenn schon, großes Silvesterfeuerwerk, welcher im Anschluss auch entsprechend gereinigt, wo die Reste der Feuerwerkskörper fachgerecht entsorgt werden.
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