Mein Wohntraum
AK-Wohnbaudarlehnen jetzt beantragen!
Die Arbeiterkammer Kärnten unterstützt ihre Mitglieder mit dem AK-Wohnbaudarlehen.
Aller Anfang ist bei der Schaffung von Wohnraum schwer – nicht mit dem zinsenlosen Wohnbaudarlehen der Arbeiterkammer!
Mit dem Wohnbaudarlehen wird ein Hausbau, ein Wohnungskauf, eine Sanierung oder Investition in Alternativ-Energie gefördert. Der Förderungsbetrag des zinsenlosen AK-Wohnbaudarlehens reicht von 800 Euro bis zu einem Maximalbetrag von 6.000 Euro.
Auf das zinsenlose Darlehen, mit einer monatlichen Rückzahlungsrate von 40 Euro bis 100 Euro, haben alle kammerumlagepflichtigen (mindestens ein Jahr) Arbeitnehmer einen mehrmaligen Anspruch.
Junges Wohnen
Zusätzlich gibt es für junge Arbeitnehmer, die ein eigenes Zuhause gründen wollen, ein zinsenloses Wohnbaudarlehen in der Höhe von 3.000 Euro für eine Genossenschafts- oder Gemeindewohnung.
Die Voraussetzungen für ein „Junges Wohnen“-Darlehen sind:
Sie haben das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Arbeiterkammer Kärnten mindestens sechs Monate umlagepflichtig gewesen sein.
Sie müssen, wenn Sie Lehrling sind, zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und in einem aufrechten Lehrverhältnis stehen.
Mehr Infos unter
kaernten.arbeiterkammer.at/foerderungTelefon:050 477-4002
E-Mail: foerderungen@akktn.at
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.