Gute Nachrichten
3G-Regel entfällt auch in den Kärntner KABEG-Spitälern

Auch in Kärntner KABEG-Krankenhäusern fällt die 3G-Regel | Foto: Kabeg/Gernot Gleiss
  • Auch in Kärntner KABEG-Krankenhäusern fällt die 3G-Regel
  • Foto: Kabeg/Gernot Gleiss
  • hochgeladen von Peter Michael Kowal

Die 3G-Regel für Mitarbeitende und Besucher in Spitälern, Kuranstalten, sowie Alten- und Pflegeheimen ist seit heute Geschichte - das gab die Bundesregierung gestern bekannt. Freilich gilt dies auch für die Kärntner KABEG-Krankenhäuser.

KÄRNTEN. Gemäß der aktuellen Verordnung des Bundes ist ab heute auch in den Spitälern der KABEG die Vorlage eines 3G-Nachweises nicht mehr erforderlich - dies gilt sowohl für Patienten, Besucher, Begleitpersonen, als auch für Mitarbeiter.

Maske weiterhin Pflicht

Weiterhin gilt jedoch, dass beim Betreten der Krankenhäuser durchgehend eine FFP-2 Maske korrekt getragen werden muss, auch die entsprechenden Hygieneregeln (Händedesinfektion und Abstand halten) sind einzuhalten.

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.