Gute Nachrichten
3G-Regel entfällt auch in den Kärntner KABEG-Spitälern
Die 3G-Regel für Mitarbeitende und Besucher in Spitälern, Kuranstalten, sowie Alten- und Pflegeheimen ist seit heute Geschichte - das gab die Bundesregierung gestern bekannt. Freilich gilt dies auch für die Kärntner KABEG-Krankenhäuser.
KÄRNTEN. Gemäß der aktuellen Verordnung des Bundes ist ab heute auch in den Spitälern der KABEG die Vorlage eines 3G-Nachweises nicht mehr erforderlich - dies gilt sowohl für Patienten, Besucher, Begleitpersonen, als auch für Mitarbeiter.
Maske weiterhin Pflicht
Weiterhin gilt jedoch, dass beim Betreten der Krankenhäuser durchgehend eine FFP-2 Maske korrekt getragen werden muss, auch die entsprechenden Hygieneregeln (Händedesinfektion und Abstand halten) sind einzuhalten.
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