Pflege
Bettina Irrasch ist Kärntens neue Pflegeanwältin

Gesundheitsreferentin Beate Prettner stellte die neue Pflegeanwältin Bettina Irrasch vor | Foto: Hehn
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Seit 2014 hat die Pflegeanwaltschaft Kärnten ein offenes Ohr für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegende.

KÄRNTEN. Die Pflegeanwaltschaft Kärnten findet man im Haus der Anwaltschaften in Klagenfurt. Dadurch findet man viele wichtige Anlaufstellen in einem Haus vereint und ihre Serviceleistungen konnten gebündelt werden.

Pflegeanwaltschaft Kärnten

Die Pflegeanwaltschaft ist eine serviceorientierte Anlaufstelle, die darum bemüht ist, Informationen bereitzustellen, Missstände aufzuzeigen und weiterzuleiten sowie Verbesserungen in der Pflege und Betreuung von Menschen zu erwirken.
Die Aufgabe als Pflegeanwältin übernimmt nach Christine Fercher-Remler nun Bettina Irrasch mit ihrem kleinen, aber engagierten Team.

Pflegeanwältin Bettina Irrasch

Irrasch ist geprägt von ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn und ihren Erfahrungen in verschiedenen Bereichen der Pflege. Nach ihrem Studium an der Fachhochschule Feldkirchen konnte sie bald auch Erfahrungen als Sachverständige sammeln und war als Pflegedienstleitung in einem Pflegeheim tätig.
Durch ihre langjährige Erfahrung und persönlichen Bezug zur Pflege ist es ihr besonders wichtig, Pflegebedürftige im Rahmen ihrer neuen Tätigkeit als Pflegeanwältin in den Mittelpunkt zu stellen.

Pflege: Kommunikation und Beziehung

Künftig möchte Irrasch jedes Jahr unter ein bestimmtes Motto stellen und vor allem die Öffentlichkeitsarbeit der Anwaltschaft vorantreiben. Für Kärntens neue Pflegeanwältin besteht Pflege zu einem Großteil aus Kommunikation und zwischenmenschlichen Beziehungen und Netzwerken.
Während Irrasch das Jahr 2020 den Angehörigen widmen möchte, soll 2019 im Zeichen der Pflegeanwaltschaft selbst stehen. So sollen etwa Folder, Newsletter sowie die Homepage überarbeitet und aktualisiert werden.
Weiters möchte man Stammtische für Betroffene organisieren und die Aufgaben der Pflegeanwaltschaft besser kommunizieren.

Anlaufstelle für Beschwerden

Als Anlaufstelle für Beschwerden und Anregungen hat die Pflegeanwaltschaft immer ein offenes Ohr. Vor allem im Bereich der 24-Stunden-Betreuung wurden in den letzten Jahren jedoch immer häufiger Missstände gemeldet.
Daher ist es Irrasch besonders wichtig, zwischen Betreuung und Pflege zu unterscheiden, da Pflegekräfte eine professionelle Ausbildung absolviert haben, was bei durch Agenturen vermittelten Betreuungskräften nicht zwingend der Fall ist.
Um in diesem Bereich wirklich eine Verbesserung erzielen zu können, ist die Pflegeanwaltschaft darauf angewiesen, dass Menschen sich mit ihren Beschwerden ganz gezielt an sie richten.

Kontrollen oft schwierig

Vor allem im häuslichen Bereich gestaltet es sich sehr schwierig zu kontrollieren, ob pflege- und betreuungsbedürftige Menschen richtig versorgt werden.
Häufig machen Krankenhäuser die Anwaltschaft auf Missstände aufmerksam, wenn die Betroffenen, etwa wegen einem Druckgeschwür, eingeliefert werden.
Wenn der Pflegeanwaltschaft Fälle bekannt werden, meldet sie diese meist der Bezirkshauptmannschaft, schwerwiegende Fälle wurden jedoch auch schon an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Kriterien für Agenturen

Gesundheitsreferentin LH-Stv. Beate Prettner bestätigt, dass sich Kontrollen im häuslichen und privaten Bereich nur schwer durchführen lassen. Trotz Zusicherung der Sozialministerin, Kriterien und Kontrollen für ausländische Mitarbeiter in der 24-Stunden-Betreuung einzuführen, gibt es dafür bisher kein Konzept.
Bisher können kaum Empfehlungen für Betroffene ausgesprochen werden, welche Agenturen geeignet sind. Derzeit kann man Betroffenen nur raten, sich Verträge penibel durchzulesen, bei den Agenturen genau nachzufragen und bei Dumpingpreisen Abstand zu nehmen.
Durchschnittlich sollte eine 24-Stunden-Betreuung etwa zwischen 60 und 80 Euro pro Tag kosten.

Kärntner Pflegeregress

Im Laufe des letzten Jahres wurde der Pflegeregress in Österreich endgültig abgeschafft. Die Erwartungen, was dadurch auf das Land zukommen würde, wurden weitestgehend erfüllt.
Die Kostenübernahmen seitens des Landes Kärnten stiegen um 14 Prozent an und etwa 130 Personen suchten zusätzlich um einen Pflegeheim-Platz an, so Prettner.
Da der Gesetzestext nicht klar formuliert war und das zuständige Ministerium keinen Erlass ausgab, war der Übergang holprig. So wurden etwa die Grundbucheintragungen ebenfalls erst im Laufe des Jahres gelöscht.
Nachdem alle Abrechnungen vorliegen, müsse außerdem neu mit dem Bund verhandelt werden, davon seien aber alle Bundesländer betroffen, erklärt Prettner.
Im Kärnten geht es dabei um eine Summe von circa 2,5 Millionen Euro.

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