Streik am 4. Dezember
12 Kindergärten in Kärnten bleiben geschlossen

Nicht nur die Beschäftigten von Pflegeeinrichtungen, der mobilen Pflege, von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder der Familienintensivbetreuung streiken, sondern auch Kindertagesstätten und Kindergärten sowie die Nachmittagsbetreuung (Symbolfoto) | Foto: stock.adobe.com/at/Rawpixel.com
  • Nicht nur die Beschäftigten von Pflegeeinrichtungen, der mobilen Pflege, von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder der Familienintensivbetreuung streiken, sondern auch Kindertagesstätten und Kindergärten sowie die Nachmittagsbetreuung (Symbolfoto)
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Am 4. Dezember legen die Beschäftigten aus den privaten Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufen für ein bis zwei Stunden ihre Arbeit nieder. Sie wollen damit ihren Forderungen nach 4 Prozent Lohnerhöhung und verbesserten Arbeitsbedingungen Nachdruck verleihen. Gestreikt wird in Kärnten an insgesamt 12 Standorten. Die Gewerkschaft GPA weist darauf hin, dass im Zeitraum des Streiks keine Kinderbetreuung gewährleistet ist.

KÄRNTEN. Nicht nur die Beschäftigten von Pflegeeinrichtungen, der mobilen Pflege, von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder der Familienintensivbetreuung legen am 4. Dezember in Kärnten ihre Arbeit nieder. Auch in Kindertagesstätten und Kindergärten sowie in der Nachmittagsbetreuung streiken die Beschäftigten.

12 Kindergärten betroffen

Insgesamt 12 Kita- und Kindergartengruppen und fünf Einrichtungen der Nachmittagsbetreuung sind in Kärnten vom Streik betroffen. "Für diese Kinder findet am 4.12. in der Zeit, in der gestreikt wird, keine Betreuung statt. Wir haben die betroffenen Eltern informiert und ihnen auch erklärt, dass der Ausfall notwendig ist, um eine wertschätzende Gehaltserhöhung für die Beschäftigten zu erwirken", so Valid Hanuna von der Gewerkschaft GPA.

Aktuelle Rechtslage

Urlaub müssen die betroffenen Eltern deshalb keinen konsumieren. "Wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind gibt, fällt die Schließung des Kindergartens bzw. der Betreuungseinrichtung unter Betreuungsfreistellung beziehungsweise Dienstverhinderung", klärt Hanuna auf. Sind aber andere Betreuungspersonen vorhanden, sind diese heranzuziehen. Die Dienstverhinderung muss dem Arbeitgeber gemeldet und auf Verlangen auch nachgewiesen werden.

Weitere Maßnahmen geplant

Bereits heute, morgen und auch am Donnerstag werden an weiteren Standorten Betriebsversammlungen abgehalten, an denen Streikbeschlüsse eingeholt werden. Am 11. Dezember findet die nächste Verhandlungsrunde statt. "Sollte es da erneut zu keiner Einigung kommen, findet am 16. Dezember eine größere Maßnahme im öffentlichen Raum in Kärnten statt", so Hanuna abschließend.

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