Verkehr
Erwischt: Welche Strafen blühen alkoholisierten Lenkern?

Ab 1,2 Promille ist der Schein für vier Monate weg und man muss zur Nachschulung | Foto: stock.adobe.com/Daniel Ernst
  • Ab 1,2 Promille ist der Schein für vier Monate weg und man muss zur Nachschulung
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Wenn schon nicht die Vernunft siegt, dann können hoffentlich die Konsequenzen vor künftigen Alkofahrten abhalten. Immerhin werden schon beim ersten Vergehen saftige Geldstrafen fällig.

KÄRNTEN. Durchschnittlich 14 Minuten dauert eine Alkofahrt, sofern man vorher nicht in einen Unfall verwickelt oder von der Polizei angehalten wird. Das hat das Institut alles-fuehrerschein.at herausgefunden. Weitere Details der Studie: Samstag- und Freitagnacht kommt es zu den meisten Alkofahrten. Getrunken wird fast immer in Gesellschaft (nur jeder zehnte Alkolenker trinkt alleine), meist im Gasthaus (33%) und in Privatwohnungen (23%), gefolgt von Trinken an mehreren Orten (13%), auf Festen (11%), sonstige Orte (8%), in der Disco (5%), in der Arbeit (4%) und an der Tankstelle (3%). Doch welche Strafen drohen eigentlich, wenn man alkoholisiert am Steuer erwischt wird? Wer von der Exekutive bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt wird, muss bei 0,5 bis 0,79 Promille neben einer saftigen Verwaltungsstrafe zwischen 300 und 3.700 Euro auch mit einer Vormerkung und ab 0,8 Promille mit der Entziehung der Lenkberechtigung rechnen. Daneben wird die Teilnahme an einem Verkehrscoaching aufgetragen. Drastisch sind die Folgen nach einem Unfall. Denn die Haftpflichtversicherung kann, wenn der Lenker mehr als 0,8 Promille "getankt" hat, bis zu 11.000 Euro auf dem Regressweg vom alkoholisierten Unfall-Verursacher zurückverlangen. Die Rechtsschutz- und die Kaskoversicherung sind überhaupt leistungsfrei.

Verkehrscoaching & Nachschulung

Bis 1,19 Promille sind fix 800 Euro fällig, die Höchststrafe liegt auch hier bei 3.700 Euro. Wer erwischt wird, ohne einen Unfall verursacht zu haben, verliert den schein für einen Monat und muss ein Verkehrscoaching absolvieren. Ab 1,2 Promille Alkoholgehalt im Blut kostet das Vergehen zwischen 1.200 und 4.400 Euro und der Führerschein ist für mindestens 4 Monate weg. Außerdem wird man zur Nachschulung geschickt, was zusätzliche Kosten bedeutet. Ist man mit 1,6 Promille und darüber unterwegs, drohen Strafen von 1.600 Euro bis 5.900 Euro und ein Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten. Daneben blüht dem Alkolenker eine Nachschulung, wobei Kosten in der Höhe von etwa 500 Euro entstehen, ein Termin beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung, die nochmals zusätzlich 363 Euro kostet. Die gleichen Konsequenzen drohen übrigens auch, wenn der Alkomat-Test verweigert wird.
Mehr zum Thema "Alkolenker" lesen Sie hier.

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