Ermittlungen gegen Journalisten
"Massiver Eingriff in Pressefreiheit"

Einem Kärntner Journalisten wird "Beitragstäterschaft zum Amtsmissbrauch" vorgeworfen, jetzt gibt der Presserat eine Stellungnahme dazu ab. (Symbolfoto) | Foto: stock.adobe.com/at/Urupong
  • Einem Kärntner Journalisten wird "Beitragstäterschaft zum Amtsmissbrauch" vorgeworfen, jetzt gibt der Presserat eine Stellungnahme dazu ab. (Symbolfoto)
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  • hochgeladen von Evelyn Wanz

Am Montag wurden die Arbeitsgeräte (Mobiltelefon, Macbook) eines freien Journalisten von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt beschlagnahmt. Dem Journalisten wird, nach einer investigativen Recherche über den Klagenfurter Magistratsdirektor, "Beitragstäterschaft zum Amtsmissbrauch" vorgeworfen.

KÄRNTEN. Jetzt gibt der Presserat eine Stellungnahme zu dieser Angelegenheit ab. Die veröffentlichten Informationen beruhten unter anderem auf Gehaltszetteln des Magistratsdirektors, die dem Journalisten vermutlich aus behördeninternen Kreisen zugespielt wurden.

Abschaffung des Amtsgeheimnisses 

In vielen anderen europäischen Staaten besteht ein Rechtsanspruch auf Herausgabe solcher Dokumente – dies entspricht dem Grundsatz der Informationsfreiheit. Im Gegensatz dazu gibt es in Österreich als letztem EU-Land nach wie vor das Amtsgeheimnis; wie viele andere JournalistInnen und NGOs fordert auch der Presserat die Umsetzung eines starken Informationsfreiheitsgesetzes. Vor dem Hintergrund sollte die vorliegende Causa neuerlich ein Anlass für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses sein.

"Massiver Eingriff in Pressefreiheit"

Kritischer Journalismus in einer Demokratie sei nur dann möglich, wenn sich Personen vertrauenswürdig an Medien wenden können, um staatliche Missstände aufzudecken. Das Prinzip des InformantInnenschutzes beziehungsweise Redaktionsgeheimnisses dient vor allem dazu, Journalistinnen und Journalisten vor staatlichen Eingriffen zu bewahren. Alexander Warzilek, Geschäftsführer des Presserats, sieht dieses Schutzrecht durch die aktuellen Ermittlungen eklatant verletzt: "Hier soll offenbar ein Journalist mit staatlichen Zwangsmaßnahmen eingeschüchtert werden. Dies ist ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit, zumal das Redaktionsgeheimnis auch nicht über das Strafrecht ausgehebelt werden darf."

Forderung an Verantwortlichen

Die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Klagenfurt stehe auch klar in Widerspruch zum Ehrenkodex für die österreichische Presse: In Punkt 1.1 heißt es, dass das Sammeln und Verbreiten von Nachrichten und Kommentaren nicht behindert werden darf. Warzilek dazu: "Durch die Beschlagnahmung der Arbeitsgeräte wird die journalistische Tätigkeit de facto unmöglich gemacht. Die Verantwortlichen sind gefordert, diesen Eingriff in die Pressefreiheit umgehend zu beenden".

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