Verfassungsreform Kärnten: Fundament für eine moderne Demokratie

Die neue Landesverfassung soll am 1. Juni des Jahres in Kraft treten | Foto: wikipedia
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Landeshauptmann Peter Kaiser präsentierte heute den entgültigen Gesetzesentwurf zur Reform der Kärntner Landesverfassung. Dieser wird morgen als Initiativantrag im Kärntner Landtag zur Beschlussfassung eingebracht. Neben der Abschaffung des Proporzes (Parteien mit einer bestimmten Anzahl von Wählerstimmen sind automatisch mit Sitz in der Landesregierung vertreten) seien die Stärkung der Oppositionsrechte und des Landesparlaments zentrale Säulen der neuen Landesverfassung. Endgültig beschlossen werden soll sie am 1. Juni und mit der nächsten Regierungsperiode in Kraft treten. „Wir bauen mit dieser neuen Verfassung ein stabiles und sicheres Fundament für eine moderne Demokratie, die die Politik im Land für die Menschen noch transparenter und nachvollziehbarer machen wird“, so Kaiser.

Auf Umwegen zum Ziel

Kaiser zeigt sich auch von der Einigung beim Thema der erstmaligen Verankerung der Slowenischen Volksgruppe in der Landesverfassung erleichtert. „Auch wenn wir einen unnötigen und für unnötige Irritationen sorgenden Umweg machen mussten, zählt am Ende, dass wir eine Formulierung gefunden haben, mit der das klare Bekenntnis zur Slowenischen Volksgruppe und das sich vor allem in den letzten Jahren deutlich verbesserte Klima im Land und zu unseren Nachbarn nun auch eindeutig und in ganz Österreich einzigartig in der neuen Landesverfassung festgehalten wird“, so Kaiser.

Artikel 5 und 7

Die beiden zuletzt diskutierten Artikel 5 und 7 der neuen Landesverfassung in einem Artikel zusammengefasst sollen wie folgt lauten:

Art 5 K-LVG

(1) Die deutsche Sprache ist die Landessprache, das heißt die Sprache der Gesetzgebung und - unbeschadet der der Minderheit bundesgesetzlich eingeräumten Rechte - die Sprache der Vollziehung des Landes Kärnten.

(2) Das Land Kärnten bekennt sich gemäß Artikel 8 Abs. 2 der Bundesverfassung zu seiner gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, wie sie in Kärnten in der slowenischen Volksgruppe zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Traditionen und kulturelles Erbe sind zu achten, zu sichern und zu fördern. Die Fürsorge des Landes gilt allen Landsleuten gleichermaßen.

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