Corona-Virus
Aktuelle Fragen und Antworten zur Fahrzeugnutzung

In der aktuellen Situation gibt es auch Maßnahmen rund um die Fahrzeugnutzung. | Foto: Pixabay/luxpixaby
  • In der aktuellen Situation gibt es auch Maßnahmen rund um die Fahrzeugnutzung.
  • Foto: Pixabay/luxpixaby
  • hochgeladen von Julia Dellafior

In der derzeitigen Lage entstehen immer mehr Fragen rund um das erlaubte Verhalten und die Nutzung von Fahrzeugen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) beantwortet die aktuellen Fragen rund um das Thema Fahrzeugnutzung in der Corona-Krise. 

KÄRNTEN/ÖSTERREICH. Die Corona-Krise bringt aktuell Einschränkungen und Auswirkungen in allen Lebensbereichen mit sich. Auch zur aktuellen Rechtslage rund um das Thema Fahrzeugnutzung entstehen immer mehr Fragen von den Fahrzeuglenkern. Muss man denn nun eine Schutzmaske beim Lenken des Fahrzeugs tragen? Darf man sein Fahrzeug derzeit in der Werkstatt reparieren lassen? Was ist zu tun, wenn die Befristung der Lenkberechtigung in Kürze abläuft? Diese und weitere Fragen werden nun beantwortet.

FAQ rund um das Auto

Schutzmasken

    Muss ich im Auto eine Schutzmaske mitführen? Für alle Fahrzeuginsassen?
    Eine Mitführverpflichtung dazu besteht nicht. Das Tragen von Schutzmasken im Auto ist aber beim Transport von Haushaltsfremden verpflichtend.

    Soll bzw. darf ich mit Schutzmaske ein Fahrzeug lenken?
    Wenn ich alleine fahre oder Haushaltsangehörige transportiere besteht keine Schutzmaskenpflicht, ich darf sie aber tragen. Beim Transport von Haushaltsfremden besteht Schutzmaskenpflicht.

    Müssen Polizisten bei Fahrzeugkontrolle eine Schutzmaske tragen?
    Seit 1. April 2020 führen PolizistInnen in Österreich Amtshandlungen nur mehr mit Schutzmasken durch. Das gilt für die Verrichtung des Fußstreifendienstes und auch für den Parteienverkehr in den Polizeiinspektionen.

    Müssen Kinder auch Schutzmasken tragen?
    Kinder bis 6 sind von der Tragepflicht ausgenommen.

Polizei

    Muss ich bei einer Fahrzeugkontrolle Auskunft über Start und Ziel geben?
    Ja, die Gründe für den Aufenthalt im Freien sind glaubhaft zu machen (z.B. Start und Ziel nennen, Einkauf herzeigen, …). Der jeweilige Zweck des Aufenthaltes muss glaubhaft gemacht, also nachvollziehbar dargelegt werden.

    Wie verhalte ich mich bei einer Fahrzeugkontrolle? Darf ich nicht vielleicht einfach weiterfahren?
    Polizeikontrollen dürfen nicht ignoriert werden. Tipps: Sicher anhalten, ruhig und sachlich bleiben. Schutzmaske anlegen, Fenster öffnen und Anweisungen befolgen. Die Kontrollorgane selbst tragen auch Schutzmasken.

Wartung, Betrieb, Reparaturen etc.

    Kann ich mein Auto oder Fahrrad in der Werkstatt reparieren oder ein Service durchführen lassen?
    Womöglich werden jedoch Fahrzeuge, die dringend für die Versorgung benötigt werden, vorgezogen.

    Kann ich Reifenwechsel in der Werkstatt durchführen lassen?
    Dies ist mit der jeweiligen Werkstatt abzuklären, grundsätzlich dürfen sie ihre Dienstleistungen anbieten. Die situative Winterreifenpflicht endet am 15. April und es besteht keine gesetzliche Pflicht zum Reifenwechsel.

    Darf ich selbst einen Reifenwechsel im Freien durchführen?
    Ja, aber nur alleine oder mit haushaltsangehörigen Personen. 1-Meter-Abstand zu allen anderen beachten! Besser aber verschieben auf später, denn auch technisch betrachtet sind Winterreifen in der Übergangszeit noch sichere Reifen, mit denen Sie gute Bremswerte erzielen können.

    Wie verhalte ich mich richtig beim Tanken?
    Tankstellen dürfen offenhalten, tanken ist erlaubt. Allerdings so selten wie möglich, dafür aber voll tanken! 1-Meter-Abstand einhalten! Möglichst kontaktlos bezahlen! Stoßzeiten meiden (Achtung: Öffnungszeiten derzeit ev. kürzer)!

    Darf ich mein Auto in der Waschanlage reinigen?
    Waschstraßen bei Tankstellen sind ab 14.4.2020 wieder geöffnet. 1-Meter-Abstand zu Haushaltsfremden einhalten.

    Funktioniert der Pannendienst der Autofahrerklubs?
    Ja, diese leisten weiterhin Erste Hilfe für Autofahrer. Bleiben Sie während der Serviceleistungen aber im Fahrzeug sitzen.

    Wie verhält es sich mit den Fristen für das “Pickerl”? Werden diese verlängert?
    Ja, es gibt eine Fristverlängerung bis 31.5.2020 bei einer Lochung von November oder Dezember 2019 bei Fahrzeugen mit 4-monatiger Toleranzfrist und bei einer Lochung von März oder April 2020 bei Fahrzeugen ohne Toleranzfrist.

    Ich möchte ein neues / gebrauchtes Auto kaufen. Darf ich es in den nächsten Tagen abholen, und wird dieses zugelassen?
    Nur Autohäuser mit einer Verkaufsfläche von weniger als 400 Quadratmetern haben ab 14.4.2020 geöffnet. Gesundheitsschutzmaßnahmen (1m-Abstand und Mund-Nasen-Schutz, eingeschränkte Kundenanzahl) sind einzuhalten. Ab 14.4.2020 sind auch die Standorte der Zulassungsstellen wieder geöffnet; man kann – nach Terminvereinbarung – das Kfz wieder an- oder abmelden, stilllegen oder hinterlegte Kennzeichen abholen.

    Wenn ich mein Fahrzeug derzeit nicht benutzen kann bzw. will: Kann ich die Haftpflichtversicherung / die Zulassung für mein KFZ für einige Zeit ruhend stellen?
    Ja, es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, Kfz-Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr vorübergehend zu hinterlegen.

Verhalten beim Unfall

    Muss bzw. darf ich weiterhin bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leisten?
    Ja, die Hilfeleistungspflicht besteht weiterhin. Insbesondere sind jedoch nun Hygienemaßnahmen zu beachten: D.h. Handschuhe und Schutzmaske anlegen und helfen! Einweg-Handschuhe und Schutzmaske sollten daher im Fahrzeug mitgeführt werden (z.B. im Verbandskasten).

    Muss ich weiterhin als Unfallzeuge anhalten?
    Ja. Sämtliche Pflichten bei einem Verkehrsunfall bleiben aufrecht: Anhalten, absichern und Hilfe holen, Erste Hilfe leisten und an der Aufklärung mitwirken.

Mit dem Auto fahren

    Darf ich mit dem Auto fahren?
    Entweder alleine, mit Haushaltsangehörigen oder mit Haushaltsfremden unter Einhaltung des 1-Meter-Abstands und Benutzung einer Schutzmaske.

    Darf ich Fahrgemeinschaften bilden?
    Sofern dabei Haushaltsfremde transportiert werden: 1-Meter-Abstand und Mundschutz verpflichtend. Also in der Praxis von gewöhnlichen Pkw: nur Sitz rechts hinten zulässig.

    Wie weit darf ich mit dem Auto fahren? Aus welchen Gründen?
    Rein rechtlich überall in Österreich außer in Quarantänegebiete, unabhängig vom Grund der Fahrt. Das gemeinsame Ziel ist aber derzeit das Unterbleiben nicht unbedingt notwendiger Mobilität!

    Darf ich mit dem Motorrad Touren fahren?
    Rein rechtlich grundsätzlich schon. Entweder alleine oder mit einer haushaltsangehörigen Person. Es wird davon jedoch dringend abgeraten: Das Unfallrisiko von Bikern ist ca. 12x so hoch wie jenes von Autofahrern, ein Unfall würde Spitalskapazitäten binden, die derzeit dringend benötigt würden.

    Darf ich zum Einkaufen fahren? Ja, sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Letzteres nur mit Schutzmaske.

    Wieviele Personen dürfen maximal im Auto sitzen?
    Haushaltsangehörige Personen: soviel wie laut Zulassung gestattet sind. Haushaltsfremde: soviel wie der 1-Meter-Abstand gestattet.

    Darf ich mit dem Auto zum Spazierengehen an den Stadtrand fahren?
    Ja, das ist sowohl mit dem Auto als auch mit Öffis erlaubt. Ist aber nur sinnvoll, wenn dadurch weniger Kontakte entstehen als durch reine Fußwege.

    Darf ich zu meinem Zweitwohnsitz fahren?
    Ja, das ist rein rechtlich erlaubt. Aber unbedingt auf lokale Quarantänebestimmungen achten.

    Mein Haustier ist krank. Darf ich zum Tierarzt fahren?
    Ja, Tierarztpraxen sind vom Betretungsverbot ausgenommen. Auch hier 1-Meter-Abstand einhalten.

    Darf ich ins Ausland fahren?
    Grundsätzlich ja, soweit dies den jeweiligen (derzeit sehr strengen) Einreisebestimmungen entspricht. Empfohlen wird aber, nur unbedingt notwendige Auslandsfahrten zu unternehmen.

    Darf ich ein Fahrzeug lenken, wenn ich in Quarantäne bin?
    Ganz klar nicht. Personen in Quarantäne dürfen die Wohnung nicht verlassen und keine privaten Besuche erhalten.

    Darf ich in anderen Pkw mitfahren?
    Nur in Autos von Haushaltsangehörigen, in anderen nur dann, wenn der 1-Meter-Abstand gewährleistet ist und ich eine Schutzmaske trage.

    Darf ich ein Car-Sharing-Fahrzeug nutzen?
    Ja, denn diese Dienste funktionieren digital ohne Betreten von Betriebsstätten. Aber unbedingt auf die Hygiene achten!

    Welche Regelungen muss ich bei Taxifahrten (als Fahrgast, als Taxilenker) einhalten?
    Taxifahren ist erlaubt aber aufgrund der geringen Raumgröße wird dies nur in Notfällen empfohlen. 1-Meter Abstand einhalten. Mundschutz ist zu tragen. Rechts hinten sitzen. Die Nutzung des Beifahrersitzes sollte unterbleiben.

Fahrschule, Führerschein, Verkehrsregeln

    Kann ich derzeit eine Fahrausbildung in der machen? Gibt es bereits (Online)Fernunterricht?
    Nein, der Fahrschulbetrieb ist bis auf Weiteres geschlossen. E-Learning ist gesetzlich nicht vorgesehen; allfällige Onlineangebote gelten nicht als Ersatz.

    Was passiert mit meinen Fristen bei Führerscheinausbildung, Prüfung, Mehrphasenführerschein, etc. – kann meine Ausbildung „ablaufen“? Kann ich meine Termine im Fahrsicherheitszentrum wahrnehmen? Was passiert, wenn mein L- oder L17-Bescheid während der Corona-Sperrzeit abläuft?
    Sämtlicher Fahrschul- und Trainingsbetrieb ist derzeit eingestellt. Alle diese Fristen wurden mit Wirkung vom 13.3.2020 „eingefroren“ und können daher während des Corona-Stillstands auch nicht „ablaufen“, so werden z.B. bestandene Prüfungsteile nicht ungültig. Die Mehrphasen-Termine werden ausgedehnt. Falls nun ein L- oder L17-Bescheid abläuft, darf die Zeit zwischen dem 13.3.2020 und dem Fristablauf nach der Aufhebung der Maßnahmen angehängt werden.

    Meine Führerscheinprüfung ist für April geplant. Darf/Kann ich antreten?
    Nein, Fahrprüfungen finden bis auf Weiteres nicht statt.

    Mein Führerschein wurde entzogen. Ich kann derzeit aber nicht die vorgeschriebene verkehrspsychologische Untersuchung und Nachschulung absolvieren. Bleibt mein Führerschein entzogen? Wann kann ich die Nachschulung machen? Muss ich sie überhaupt noch machen?
    Grundsätzlich wird nun der Führerschein nach Ablauf der Entziehungsdauer wieder ausgefolgt; die Maßnahme muss aber jedenfalls später fortgesetzt bzw. nachgeholt werden. Dazu wird die Behörde nach Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens eine Frist im Einzelfall festlegen.

    Die Befristung meiner Lenkberechtigung läuft demnächst ab. Was ist zu tun?
    Lenkberechtigungen mit zeitlich begrenzter Gültigkeit, die nach dem 13.3.2020 enden würden und die aufgrund der COVID19-Maßnahmen nicht verlängert werden können, bleiben vorerst per Gesetz bis längstens 31.5.2020 innerhalb Österreichs gültig. Dies gilt auch für die regelmäßigen Verlängerungen der Klassen C und D. Ausstehende Kontrolluntersuchungen werden derzeit nicht als Auflagenverstoß gewertet und sind nach Wiederaufnahme der behördlichen und ärztlichen Tätigkeiten innerhalb angemessener Frist nachzubringen.

    Gelten Kurzparkregelungen?
    Viele Städte – wie z.B. alle Landeshauptstädte – haben die Überwachung bis auf Widerruf ausgesetzt, Gebühren müssen dort nicht entrichtet werden. Außerdem wurden in vielen Parkhäusern die Tageshöchsttarife gesenkt. Trotzdem sind jedenfalls allgemeine Halte- und Parkverbote zu beachten, ebenso Anrainerparkplätze. Bitte Behindertenparkplätze nicht verstellen!

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.