Für Gratis-Kindergarten
Finanzieller Ausgleich für Gemeinden in Arbeit

Der Gratis-Kindergarten stellt einige Gemeinden vor finanzielle Herausforderungen. | Foto: stock.adobe.com/Kzenon
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Mit dem neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ist auch der Gratis-Kindergarten für Ein- bis Sechsjährige kostenlosen geworden. Für einige Gemeinden bedeutet das einen finanziellen Mehraufwand, für Betreiber Einbußen. Laut zuständigem Landesrat wird an einer Lösung gearbeitet. 

KÄRNTEN. In Kärnten gilt für Kinder im vorschulischen Alter bzw. deren Eltern die Wahlfreiheit, welcher Kindergarten/Kindertagesstätte besucht wird. "Das bedeutet, wenn eine Familie beispielsweise in Ebenthal wohnhaft ist, jedoch in Klagenfurt arbeitet, ist es durchaus legitim und möglich, dass das Kind einen Kindergarten in Klagenfurt besucht – also ein sogenanntes 'gemeindefremdes' Kind ist", erklärt Bildungsreferent des Landes Kärnten, Daniel Fellner. Dies war bisher so möglich und sollte auch in Zukunft weiterhin möglich sein. "Im Sinne der Kinder und im Sinne der Familien. Das Land fördert die Gruppen sowie den Elternbeitragsersatz pro Kind und unterscheidet nicht, ob es sich um ein 'gemeindefremdes' Kind handelt oder nicht. Uns geht es dabei um eine qualitativ hochwertige Elementarbildung für alle Kinder und da sollte nicht in Gemeindegrenzen gedacht werden", so Fellner weiter.

Anmeldesystem adaptieren

Aufgrund des Versorgungsauftrages, der nun neu im Kärntner Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz verankert wurde, seien die Gemeinden nun natürlich vermehrt in der Verpflichtung, für alle Kinder in der Gemeinde Plätze zur Verfügung zu stellen. Wenn nun sehr viele Kinder von auswärts die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung besuchen, könnten die Plätze für die gemeindeeigenen Kinder knapp werden. "Hier muss entsprechend dem Anmeldesystem Lösungen für eine Reihung gefunden werden. Darüber hinaus wird es in Zukunft einen finanziellen Ausgleich unter den Gemeinden geben. Der genaue Prozess wird durch die kommunalen Interessensvertretungen, dem Gemeinde- und Städtebund, erarbeitet", betont der Landesrat.

Bildungsreferent Daniel Fellner versichert: "Ein finanzieller Ausgleich für die Gemeinden ist in Arbeit." | Foto: Helge Bauer
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Beitrag leisten

Es sei eigentlich nicht nachvollziehbar, dass die Kosten nur deshalb entstehen sollen, weil gemeindefremde Kinder den Kindergarten besuchen. "Grundsätzlich entstehen nämlich die Kosten ganz allgemein, sobald eine Kinderbetreuung in einer Gemeinde angeboten wird. Diese Kosten teilen sich das Land und die Gemeinden – die Eltern müssen keinen Beitrag für die pädagogische Arbeit mehr zahlen." Es sei daher davon auszugehen, "dass jede Gemeinde einen finanziellen Beitrag zu den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen leistet, unabhängig davon, ob sich in der Einrichtung das eine oder andere Kind befindet, das nicht in der betreffenden Gemeinde den Hauptwohnsitz hat."

Der Gratis-Kindergarten stellt einige Gemeinden vor finanzielle Herausforderungen. | Foto: stock.adobe.com/Kzenon
Bildungsreferent Daniel Fellner versichert: "Ein finanzieller Ausgleich für die Gemeinden ist in Arbeit." | Foto: Helge Bauer

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