Kärntner Wohnbauförderung 2020
Förderrichtlinien für den Wohnbau 2020 beschlossen

- Leistbarer Klimaschutz ist ein zentraler Punkt der neuen Richtlinien der Wohnbauförderung 2020.
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Neuerungen bei den Wohnbauförderungsrichtlinien 2020: Fokus auf Klimafreundlichkeit, also wird Sanierungen deutlicher der Vorzug gegeben.
KÄRNTEN. Die neuen Richtlinien für die Wohnbauförderung 2020 haben den Klimawandel im Fokus. Wohnbau-Referentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig und der Vorsitzende des Wohnbauförderungsbeirates Herwig Seiser sowie Angelika Fritzl (Abteilungsleiterin Abteilung 11) präsentierten heute die wichtigsten Neuerungen.
Ökologische Sanierung
Zentral dabei: Es wurde ein Impulsprogramm beschlossen, das auf (ökologische) Sanierung abzielt, auf Nachhaltigkeit und angewandten Klimaschutz. "Es geht um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden, daher der Fokus auf die Sanierung des Altbestandes. Weiters sind Klimaschutz-Maßnahmen ein Schwerpunkt, der aber auch leistbar sein muss. Generell agieren wir nicht mit Verboten, sondern mit Anreizen", so Schaunig und Seiser.
Die Förderung von Sanierung helfe auch der Bauwirtschaft.
Insgesamt werden bei der Wohnbauförderung 2020 149 Millionen Euro eingesetzt – 42 Millionen Euro davon eben für die Sanierung.
Folgend sind die wichtigsten Neuerungen 2020 angeführt.
Neubauförderung – Richtlinien
Bei Errichtung von Wohnraum im Eigentum:
- Erweiterung des Häuslbauerbonus auf Zu-, Auf-, Um- und Einbauten:
– Häuslbauerbonus (Einmalzuschuss): 12.000 bis 15.000 Euro
– Bonus für Nachverdichtung: 3.000 bis 7.000 Euro
– Bonus für Abbruchkosten im Rahmen der Nachverdichtung: 5.000 bis 10.000 Euro - Bonus für Elektromobilität: 700 Euro (Anschaffung einer Wallbox)
- erstmals: Förderung von Bauwerks-, Dach- und Fassadenbegrünung: 50 Euro/m2 begrünter Fläche (maximal 5.000 Euro)
Bei Ersterwerb von Wohnraum:
- Bauträger haben nachweislich Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas zu setzen
- Bonus für Elektromobilität: 700 Euro (Anschaffung einer Wallbox)
- Ergänzung zur Klimawandel-Anpassung: Vermeidung sommerlicher Überwärmung
Bei Mietwohnungen und Wohnheimen im mehrgeschoßigen Wohnbau:
- da sehr teuer am Privatmarkt: Errichtung leistbarer Kleinwohnungen von maximal 50 m2 für Haushalte mit niedrigem Einkommen (bis zu zwei Drittel des höchstzulässigen Jahreseinkommens)
- Erhöhung der angemessenen Gesamtbaukosten um drei Prozent (entspricht der Indexsteigerung am Baumarkt)
- Senkung der Zinsen von 1% auf 0,7% für die ersten 15 Jahre
- Bauträger haben nachweislich Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas zu setzen
- erstmals: Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung:
– extensive Dachbegrünung: maximal 50 Euro/m2
– intensive Dachbegründung: maximal 100 Euro/m2
– Fassadenbegrünung: maximal 1,5 Prozent der Gesamtbaukosten

- Präsentierten die Neuerungen: Herwig Seiser, Gaby Schaunig und Angelika Fritzl
- hochgeladen von Vanessa Pichler
Sanierungsförderung – Richtlinien
Für barrierefreie Maßnahmen:
- Erhöhung der förderbaren Kosten beim erstmaligen Einbau von Aufzügen von 150.000 auf 300.000 Euro
Für Sanierung von Eigenheimen im mehrgeschoßigen Wohnbau:
- Sanierungsoffensive 2020 für thermische Sanierung:
– Förderung Fassade/Vollwärmeschutz bis zu 10.000 Euro
– Fenstersanierung bzw. Fenstertausch (nunmehr auch im Zuge der Dämmung der Fassade und nicht mehr – wie bisher – nur bei umfassender Sanierung): bis 3.300 Euro Förderung
– Erhöhung des Zuschlags bei Verwendung nachwachsender Rohstoffe bei Fassadendämmung von 2.500 auf 5.000 Euro
Erhöhung der Förderung bei "klima:aktiv Silber" von 500 Euro/m2 auf 700 Euro/m2 - Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas wie z. B. Bauwerksbegrünungen (Gründächer, Dachgärten, begrünte Fassaden), gezielte Bepflanzung im Außenraum etc.:
– Förderung extensive Dachbegrünung: 50 Euro/m2 begrünter Fläche
– Förderung intensive Dachbegrünung: 100 Euro/m2 begrünter Fläche
– Förderung Fassadenbepflanzung mit maximal 20.000 Euro - Förderung Sanierungscoach nun bei allen energetischen Sanierungsmaßnahmen und nicht – wie bisher – nur bei umfassender Sanierung: Erhöhung der Förderung von 70 auf 80 Prozent der Kosten
Für Sanierung von Wohnhäusern gemeinnütziger Bauvereinigungen:
- Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas wie z. B. Bauwerksbegrünungen (Gründächer, Dachgärten, begrünte Fassaden), gezielte Bepflanzung im Außenraum etc.:
– Förderung extensive Dachbegrünung: 50 Euro/m2 begrünter Fläche
– Förderung intensive Dachbegrünung: 100 Euro/m2 begrünter Fläche
– Förderung Fassadenbepflanzung mit maximal 20.000 Euro - Erhöhung der Förderung bei "klima:aktiv Silber" von 500 Euro/m2 auf 700 Euro/m2
Für Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten und Erwerb von Bestandsobjekten in Siedlungsschwerpunkten:
- Änderung förderbare Nutzfläche:
– bis 5 Personen 130 m2
– ab 5 Personen 150 m2
– Abschaffung der Staffelung nach Haushaltsgröße - Förderung der Projektentwicklung: Einmalzuschuss bis maximal 1.200 Euro
- Erhöhung der Förderhöhe beim Erwerb von Bestandsobjekten von 300 Euro/m2 auf 400 Euro/m2 förderbarer Nutzfläche bis maximal 50 Prozent des Kaufpreises lauf Kaufvertrag (Grund und Gebäude)
- Erhöhung der Förderung für die Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten von 300 Euro/m2 auf 400 Euro/m2 förderbarer Nutzfläche
- Erhöhung des Einmalzuschusses beim Erwerb von Bestandsobjekten in Orts- und Siedlungskernen von 12.000 auf 15.000 Euro
- Aufnahme der Nichtzulässigkeit von Heizsystemen auf Basis fossiler Brennstoffe (Kohle, Heizöl, Gas, Allesbrenner) sowie Einführung von CO2SK-Maximalwert bei Elektro- oder Infrarotheizungen (maximal 30 kg/m2) – Austausch innerhalb von einem Jahr ab Beantragung der Förderung möglich
Impulsprogramm "Raus aus fossilen Brennstoffen"
Dieses ist heuer schon gut gelaufen. Gefördert wird der Heizungsanlagentausch von Heizungssystemen auf Basis fossiler Brennstoffe auf erneuerbare Energien in Eigenheimen im Ausmaß von 35 Prozent der förderbaren Sanierungskosten bzw. bis zu 6.000 Euro.
Hierbei wurde nun die Wohnnutzflächenbegrenzung aufgehoben: Ab 2020 kann die Wohnnutzfläche des zu sanierenden Objektes erstmals 200 Quadratmeter überschreiten.
Beispiel: Jungfamilie baut Wohnung im Dachgeschoß ein
Anhand eines Fallbeispiels sieht man die Änderungen (von 2019 auf 2020) besonders deutlich. Angenommen wird, eine Jungfamilie (drei Personen) baut eine Wohnung im Dachgeschoß ein.
- förderbare Nutzfläche: 130 Quadratmeter (2019: 75 m2)
- Förderungshöhe: 400 Euro mal förderbare Nutzfläche von 130 m2 (bisher: 300 Euro mal förderbare Nutzfläche von 75 m2)
- Förderungskredit: 52.000 Euro statt bisher 22.500 Euro (mehr als Verdoppelung)
- Laufzeit (2019 wie 2020): 20 Jahre, Verzinsung 0,7 % p.a.


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