Heta-Abwicklungen: Viele Fragen sind noch offen
Zwei Experten beleuchten bei Vorträgen an der Uni die rechtliche Situation des Landes Kärnten und der Abwicklung der Heta.
Auf reges Interesse stießen die Vorträge der beiden Experten Michael Potacs und Stefan Perner zur aktuellen Situation von Heta und Land Kärnten. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Gernot Murko, hatte an die Uni Klagenfurt geladen, um "einen Beitrag zur sachlichen Diskussion zu liefern".
Insolvenz nur eingeschränkt
Interesse weckte vor allem die pikante Fragestellung: Kann ein Bundesland in Insolvenz gehen? Die Antwort von Uni-Professor Potacs: Es sei dies nur eingeschränkt möglich. Denn: Die Verfassung garantiere die Funktionsfähigkeit eines Bundeslandes. Also: Alles, was nötig ist, um den Betrieb aufrecht zu erhalten, wäre von der Insolvenz ausgeschlossen. Lediglich Privatvermögen wäre exekutierbar - so etwa die Seen, die im Besitz des Landes sind. Eine klare Meinung vertritt Potacs allerdings. Er hält ein Insolvenzrecht für Bundesländer für sinnvoll.
Haftungen wären sofort schlagend
Eine ebenfalls klare Meinung vertritt Rechtsexperte Stefan Perner, wenn es um die Abwicklung der Heta-Abbaugesellschaft geht: "Wäre eine Insolvenz eingeleitet worden, wären die Haftungen sofort und in voller Höhe schlagend geworden", sagt er vor zirka 200 Gästen im Hörsaal. Das sind derzeit noch rund zehn Milliarden Euro. Die Abwicklung sei ein alternatives Szenario. Ob Kärnten die Haftungen - oder zumindest einen Teil davon - bedienen muss, ist derzeit noch eine offene Frage.
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