Gesetzesnovelle
Kärntner Landesgesellschaften sollen schlanker werden

Sammelnovelle soll Landesgesellschaften schlanker und transparenter machen. | Foto: pixabay/stevepb

Durch eine Sammelnovelle zum Gesetz der Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV) und des Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz (KWF) sollen die Landesgesellschaften schlanker werden.

KÄRNTEN. In der heutigen Regierungssitzung waren wurde die Sammelnovelle zum Gesetz der Beteiligungsverwaltung sowie des Wirtschaftsförderungsgesetz beschlossen. Sie soll nun an den Landtag weitergereicht werden.
Durch die Novelle sollen die Landesgesellschaften schlanker, transparenter und effizienter werden. Zudem sollen Doppelstrukturen abgebaut und Zuständigkeiten klar definiert werden. 

Überschneidungen vermeiden

Durch den Abbau der Doppelstrukturen sollen bei den Vorständen und Geschäftsführerposten eingespart werden. Durch die klare Definition von Unternehmenszielen soll zusätzlich eine Überschneidung zwischen den Gesellschaften vermieden werden.
Durch diese Maßnahmen sollen bereits 2020 rund 22 Prozent bei den Overhead-Kosten eingespart werden, erklärt Beteiligungsreferent Landesrat Martin Gruber. Die Novelle und damit die inhaltliche Neuausrichtung der Landesgesellschaften soll mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten.

FPÖ: "Reine Augenauswischerei"

Kritik kommt von der Kärntner FPÖ. Klubobmann Gernot Darmann bezeichnet die beschlossene Reform als "reine Augenauswischerei", die erst nach medialem Druck aufgrund des Zwischenberichts des Landesrechnungshofes entstanden ist.
Zudem erklärt Darmann, dass FPÖ-Anträge zur Verschlankung der Gesellschaften seit Jahren abgelehnt oder im Ausschuss liegen gelassen wurden. Er kritisiert vor allem, dass die Zahl der Geschäftsführer des Ausgleichzahlungsfonds (KAF) wieder nicht reduziert wurde.

Die Beschlüsse der Kärntner Landesregierung vom 3. Dezember 2019

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