Regierungssitzung Kärnten
Natura 2000: Weitere Vorgangsweise

Grundeigentümer sollen vor der Nominierung von Natura 2000 Gebieten besser informiert und aufgeklärt werden | Foto: kk/LK/Kuneth
  • Grundeigentümer sollen vor der Nominierung von Natura 2000 Gebieten besser informiert und aufgeklärt werden
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Nach intensiven Verhandlungen mit der Europäischen Kommission konnte nun eine Gebietskulisse erarbeitet werden, die anstatt auf weitreichende Flächenmeldungen auf repräsentative Schutzvorkommen abzielt.

KÄRNTEN. Bereits 2013 wurde Österreich von der EU abgemahnt, weil es den Verpflichtungen des Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 nicht vollständig nachkam. Dieses beruht auf der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
Österreich hat noch bis Ende 2018 Zeit die bestehenden Defizite zu beheben. In diesem Rahmen muss Kärnten weitere 25 Gebiete für zehn Lebensraumtypen und 18 Tier- und Pflanzenarten nachträglich bekanntgeben, so Naturschutzlandesrätin Sara Schaar.

Lebensräume für künftige Generationen erhalten

Nach intensiven Gesprächen und Verhandlungen mit der Europäischen Kommission konnte nun eine Gebietskulisse erarbeitet werden, die keine weitreichenden Flächenmeldungen vorsieht, sondern sich auf repräsentative Schutzvorkommen konzentriert.
Dadurch seien wirtschaftliche Entwicklungen, eine dem Stand der Technik entsprechende Land- und Forstwirtschaft, sowie nachhaltiger Tourismus in Natura 2000 Gebieten weiterhin möglich, so Schaar.
Gemeinsam mit Vertretern der Naturschutzabteilung des Landes und der Landwirtschaftskammer wurden deshalb Informationsveranstaltungen und persönliche Gespräche angeboten. Diese sollten die betroffenen Grundeigentümer informieren und die Möglichkeit für individuelle Problemlösungen bieten.

Unsicherheiten beseitigen

Während Schaar Natura 2000 als Chance sieht um Lebensräume für zukünftige Generationen zu erhalten, waren viele Grundeigentümer bisher unsicher. Dies resultierte aus der Unklarheit über die Konsequenzen einer Ausweitung der Schutzgebiete und deren künftige Bewirtschaftung.
Besonders wichtig seien mehr Transparenz und Sicherheit für die Grundeigentümer, so Agrarreferent Martin Gruber. Dies soll nun durch die Erstellung von Managementplänen und Schutzgebietsverordnungen vor der Meldung des Gebietes gewährleistet werden.
So sei für Grundeigentümer klar ersichtlich, dass sie keine Einschränkungen in der Bewirtschaftung befürchten müssen, so Gruber.

Weitere Vorgansweise bei Natura 2000

Die weitere Vorgangsweise bei dem Thema Natura 2000 sieht nun die Nennung von fünf weiteren Gebieten vor:

  • Erweiterung Gail im Lesachtal
  • Erweiterung Unteres Lavanttal
  • Moore am Ossiacher Tauern
  • Wunderstätten
  • Rosegger Drauschleife & Umgebung

Weiters sollen transparente Melde-Managementpläne, mit einer Gebietsbezeichnung, der geographischen Lage des Gebietes, der Gebietsgröße sowie einer Auflistung aller Schutzgüter und einer Handlungsempfehlung, für folgende Gebiete erstellt werden:

  • Hohe Tauern (Erweiterung)
  • Nockberge (Erweiterung)
  • Kosiak
  • Ingolsthal
  • St. Martiner Moor

Ein detailierter Umsetzungs-Managementplan soll nach Beschluss des Gebietes in der Landesregierung sowie einer positiven Rückmeldung der EU Kommission mit den jeweiligen Grundeigentümern, der Landwirtschaftskammer Kärnten sowie LR Martin Gruber erarbeitet werden.
Die Vorgehensweise bei weiteren Natura 2000 Gebieten soll am 30. November bei Gesprächen in Brüssel festgelegt werden.

Grundeigentümer müssen das letzte Wort haben

Die Landwirtschaftskammer Kärnten brachte sich als bäuerliche Interessenvertretung in den letzten Monaten vor allem fachlich in die Gespräche ein.
Das die Grundeigentümer nun vor Nominierung der Gebiete über die Auswirkungen informiert werden, war eines der Ziele der LK. Als "Sieg der Vernunft" wertet LK-Präsident Johann Mößler auch, dass naturschutzfachliche Beurteilungen einer Maßnahme künftig auf das gesamte Gebiet angelegt werden müssen.

Waldgebiete bleiben offen

Bei den von der EU-Kommission geforderten Natura 2000 Waldgebieten bedarf es jedoch noch einer Überarbeitung der Waldlebensraumtypen und eine österreichweit einheitliche Vorgangsweise, so Schaar.
Dazu will das Land Kärnten gemeinsam mit der LK Kärnten ein Gutachten in Auftrag geben, so Mößler. Ohne dessen Ergebnisse dürfen vorerst keine Waldgebiete nominiert werden. Dies wiederum erfordert das die bis Ende des Jahres gesetzte First verlängert wird.

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