Europawahl am 9. Juni
Wichtiger Hinweis für EU-Bürger in Kärnten

In Kärnten lebende EU-Bürger müssen sich bis 26. März in Wählerevidenz eintragen lassen. (Symbolfoto) | Foto: stock.adobe.com/at/bizoo_n
  • In Kärnten lebende EU-Bürger müssen sich bis 26. März in Wählerevidenz eintragen lassen. (Symbolfoto)
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In Kärnten lebende EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen sich bis 26. März in Wählerevidenz eintragen lassen. Nur wer wählt, kann auch etwas verändern beziehungsweise weiterentwickeln.

KÄRNTEN. Am 9. Juni 2024 findet in Österreich die Europawahl statt. In den EU-Mitgliedsstaaten werden insgesamt 720 Abgeordnete in das Europäische Parlament gewählt, davon 20 aus Österreich. Landeshauptmann Peter Kaiser macht daher nicht nur auf die Bedeutung der EU-Wahl aufmerksam, sondern informiert auch über Wissenswertes und Voraussetzungen, um an der EU-Wahl teilnehmen zu können. Um wahlberechtigt zu sein, müssen Österreicherinnen und Österreicher demnach spätestens am Wahltag den 16. Geburtstag feiern, und man darf nicht durch eine gerichtliche Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

"Muss sich eintragen lassen"

"Für Unionsbürgerinnen und -bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich ist aber etwas besonders zu beachten", macht der Landeshauptmann aufmerksam: Sie müssen sich bis spätestens 26. März am Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen, wenn sie für die österreichischen Kandidatinnen und Kandidaten stimmen wollen. Das gleiche gilt auch für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, wenn noch keine Eintragung erfolgt ist.

"Ohne EU geht nichts"

"Die Europäische Union ist bei aller Kritik – und es gibt zweifellos einiges an berechtigter Kritik und Entwicklungspotential – für Österreich und für Kärnten alternativlos. Die EU ist für uns nicht alles, aber ohne die EU ist für uns alles nichts. Das wird unmissverständlich klar, wenn man sich abgesehen von der Tatsache, dass sie der Garant für den Schutz unseres Friedens ist, einfach vor unseren Haustüren umschaut und erkennt, was die EU bei uns alles ermöglicht und mitfinanziert hat", macht Kaiser deutlich.

Über 2 Millionen für Kärnten

Er verweist auf weit über zwei Milliarden Euro, die seit dem EU-Beitritt Österreichs nach Kärnten geflossen sind – und zwar Netto, also mehr als der Beitrag an die EU ausgemacht hat. Das reicht von Parkbänken entlang von Wanderwegen, über Auslandssemester für Studierende, grenzüberschreitende Lehrlingsausbildung bis hin zu Zahlungen an unsere Bäuerinnen und Bauern, Förderungen für zahlreiche arbeitsplatzschaffende und arbeitsplatzsichernde Unternehmen sowie die Realisierung der Koralmbahn.

Appell an die Kärntner 

Der Landeshauptmann appelliert an die Kärntnerinnen und Kärntner, alle Unionsbürgerinnen und -bürger, die hier leben, sowie an die Auslandskärntnerinnen und -kärntner, an der EU-Wahl teilzunehmen. "Machen Sie von Ihrem demokratischen Mitbestimmungsrecht Gebrauch. Gerade in unserer Zeit der multiplen Herausforderungen, gerade wegen verheerende Kriege gilt es, ein starkes Zeichen für die EU als Friedensprojekt, als solidarische und demokratische Union zu setzen", so Kaiser.

So funktioniert der Eintrag

So funktioniert der Eintrag in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürgerinnen und -bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich: Er muss spätestens am Stichtag 26. März erfolgen. Für die Stimmabgabe bei der heurigen Europawahl muss man spätestens am Wahltag den 16. Geburtstag feiern. Außerdem darf man vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht ausgeschlossen sein. Erhältlich ist das Antragsformular entweder auf der Website des Innenministeriums (siehe Link unten) oder bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde, bei welcher der Antrag auf Eintragung dann jedenfalls persönlich einzubringen ist. Bei der Antragstellung ist ein gültiger Identitätsausweis vorzulegen. Zudem ist eine förmliche Erklärung abzugeben, dass man bei Wahlen zum Europäischen Parlament die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen möchte. Achtung: Im ursprünglichen Heimatland darf dann keine Stimmabgabe mehr für die Europawahl erfolgen. Informationen des Innenministeriums in verschiedenen Sprachen: www.bmi.gv.at/412/Europawahlen

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