Arbeiterkammer Kärnten
Konsumentenschutz ersparte Kärntnern 360.000 Euro im Jahr 2019

Stephan Achernig und AK-Präsident Günther Goach legten die Beratungszahlen des Konsumentenschutzes von 2019 vor. | Foto: Helge Bauer, AK
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  • Stephan Achernig und AK-Präsident Günther Goach legten die Beratungszahlen des Konsumentenschutzes von 2019 vor.
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Bei 36.625 Beratungen der Konsumentenschützer der Arbeiterkammer wurden von den Experten 361.212 Euro erkämpft. Miet- und Wohnrecht beschäftigte die Berater am häufigsten. 

KÄRNTEN. Die Arbeiterkammer (AK) Kärnten – Präsident Günther Goach und Konsumentenschutz-Leiter Stephan Achernig – blickten auf das Jahr 2019 und Beratungen im Konsumentenschutz zurück. Um sieben Prozent stiegen die Beratung 2019 im Vergleich zum Vorjahr auf 36.625. Durch finanzielle Unterstützung vom Land ist es möglich, dass sich jeder Kärntner kostenlos beraten lassen kann, nicht nur AK-Mitglieder. Rund zwei Drittel der Ratsuchenden waren 2019 keine AK-Mitglieder. 

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Höchster Betrag: 11.000 Euro

Ob es um viel oder wenig Geld geht, die AK interveniert – 2019 gab es 13.699 telefonische Anfragen, 15.845 per Mail, Brief oder Fax und 7.081 persönliche Beratungen. "Der niedrigste Betrag betrug 16, der höchste 11.000 Euro", berichtet Achernig.

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Mehr als ein Drittel der Beratungen im Miet- und Wohnrecht

Die meisten Anfragen (12.474 oder 34,06 Prozent) kamen im Bereich Miet- und Wohnrecht, 751 Anfragen mehr als noch 2018. Hier ging es etwa um die Abrechnugn der Betriebs- und Heizkosten, um den Wohnungszustand bei Rückgabe, um Maklerprovisionen oder Kautionen und um die Berechnung der Miete und der Finanzierungsbeiträge der Gemeinnützigen Genossenschaften.
In Kooperation mit dem Land gibt es jährlich die Aktion "Betriebskostencheck". Allein dabei wurden 1.580 kostenlose Beratungen durchgeführt. Heuer können Mieter noch bis 31. Juli ihre Betriebskostenabrechnung überprüfen lassen (kaernten.arbeiterkammer.at/wohnen; 050 477-6000).

Bei 5.564 Beratungen (15,19 Prozent) ging es um das Thema Dienstleistungen (z. B. Verträge mit Handwerkern, Partnerinstituten, Fitnesscenter). Achernig: "Dienstleistungen werden oft nicht erbracht, überhöhte Preise verlangt und Vertragskündigungen nicht akzeptiert. Die Gesetze werden bei solchen Angelegenheiten nicht immer ganz genau genommen, dann kommen wir ins Spiel."
Das klassische Konsumentenschutz-Thema ist "Kauf von Produkten" – hier wurde 5.438 Mal beraten.

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Viele Themenfelder

Weitere Themen:

  • Reisen und da besonders Online-Buchungen behandelten die Konsumentenschützer 3.500 Mal. 
  • Telekommunikation: 3.154 Mal
  • Fragen zu Versicherungen: 2.274 Mal
  • sonstige Anfragen: 1.854 Mal
  • Geld: 1.817 Mal
  • Internet-Abzocke: 550 Anfragen

Der AK-Konsumentenschutz bietet auch Hilfe zur Selbsthilfe  mit zahlreichen Rechnern und Ratgebern oder Musterbriefen unter kaernten.arbeiterkammer.at/konsument. Kostenlose Broschüren gibt es unter der Bestell-Nummer 050 477-2823.

Konsumentenschutz auch zu Corona-Zeiten

Auch in Corona-Zeiten stand die Arbeiterkammer mit Rat und Tat zur Seite – von 16. März bis 8. Juni gab es 6.795 telefonische Anfragen beim Konsumentenschutz, 2.394 Mail-Anfragen und 339 persönliche Gespräche. "9.528 beantwortete Fragen in zwölf Wochen zeigen,
dass man sich auf die AK auch in schwierigen Zeiten verlassen kann", so Goach.

Mieter-Probleme durch "Corona"

Goach zeigt aber auch auf, dass viele gesetzliche Bestimmungen gegen Mieter gerichtet sind. Er fordert ein einheitliches Mietrechtsgesetz mit der Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Mieten, einheitlichem Betriebskosten-Katalog, einfacher und transparenter Mietzinsbildung, gesetzlicher Befreiung der Mieter von Maklerprovisionen und einer bundesweiten Mietpreisobergrenze mit definierten Zu- und Abschlägen. 

Gerade in Corona-Zeiten ist es für Mieter nicht leicht, so Goach. Nicht bezahlte Mieten von April bis Juni 2020 müssen spätestens mit 31. Dezember bezahlt sein  sonst droht eine Mahnklage und Gehaltsexekution.

Daher schlägt Goach auch hier Anpassungen vor:

  • Läuft ein Mietvertrag in Corona-Zeiten aus, sollte per Gesetz den Mietern ein Rechtsanspruch auf Räumungsaufschub bis 31. Dezember 2020 eingeräumt werden.
  • Große Immobiliengesellschaften und Vermietungsunternehmen sollten nicht mehr befristet vermieten dürfen. Läuft der Mietvertrag aus und kann oder will man sich die Erhöhung der Miete nicht leisten, beginnt die Wohnungssuche von vorne. 

Konsumenten absichern

Für eine weitere Absicherung der Konsumenten hat Goach folgende Forderungen:

  • keine Bankomat-Gebühren
  • keine Strafzinsen für Guthaben auf dem Girokonto
  • Rücktrittsrecht bei Messekäufen
  • Verhältnismäßigkeit bei Inkassokosten, Höchstsätze sollten jährlich veröffentlicht werden, die erste Zahlungserinnerung sollte kostenlos sein
  • Abschaffung der Beweislastumkehr bei Gewährleistung, die AK fordert die Beweispflicht für Unternehmer auf zwei Jahre
  • Insolvenzabsicherung bei Fluglinien

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