Amtlicher Lichtbildausweis für Wahl nötig

Um bei der BP-Wahl am 4. 12. gültig abstimmen zu dürfen, ist ein Ausweis notwendig.
  • Um bei der BP-Wahl am 4. 12. gültig abstimmen zu dürfen, ist ein Ausweis notwendig.
  • hochgeladen von Elisabeth Schwenter

BEZIRK KITZBÜHEL (red.). Am 4. Dezember findet die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 statt. Wählerinnen und Wähler müssen der Wahlbehörde vor der Stimmabgabe eine Urkunde oder eine sonstige amtliche Bescheinigung vorlegen, aus der ihre oder seine Identität einwandfrei ersichtlich ist. 

Als Urkunden oder amtliche Bescheinigungen zur Feststellung der Identität kommen insbesondere Personalausweise, Pässe und Führerscheine, überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise in Betracht. Ein Meldezettel oder eine amtliche Wahlinformation sind zum Nachweis der Identität nicht geeignet.

Besitzt die Wählerin oder der Wähler eine entsprechende Urkunde oder eine entsprechende Bescheinigung nicht, so ist eine Zulassung zur Stimmabgabe nur dann möglich, wenn sie oder er der Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde persönlich bekannt ist und kein Einspruch erhoben wird. Über jeden Fall muss zudem ein Protokoll geführt werden. Um Verzögerungen bei der Stimmabgabe zu vermeiden, sollte daher jedenfalls eine der genannten Urkunden oder Bescheinigungen, wie etwa ein Personalausweis, ein Pass oder ein Führerschein mitgeführt und vorgewiesen werden.

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