Gemeinde Kössen
Höchstsätze bei Freizeitwohnsitzabgabe beschlossen
KÖSSEN (jos). Ab Jänner 2020 sind in Tirol (legale) Freizeitwohnsitze zu besteuern. Der Landtag hat im Mai das Tiroler Freizeitwohnsitzabgabengesetz beschlossen.
Vom Land ist je nach Größe der Nutzfläche des Objekts eine Bandbreite von 100 bis 2.200 Euro pro Quadratmeter (bis 30 m2, über 250 m2) vorgegeben; die Gemeinden, die die Bandbreite ihrer örtlichen Abgabe festsetzen müssen, können auch den Verkehrswert in ihre Festsetzung einbeziehen.
Höchstsatz beschlossen
Der Kössener Gemeinderat hat für die Gemeinde die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe mit 240 Euro (bis 30 m2) und dann gestaffelt je nach Nutzflächenausmaß bis 2.200 Euro (ab 250 m2) beschlossen. "Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in Kössen haben wir uns für den Höchstsatz entschieden", so Bürgermeister Reinhold Flörl bei der Gemeindeversammlung. In Kössen gibt es derzeit 306 genehmigte Freizeitwohnsitze.
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